Systematische Stärkung von Friedensfähigkeiten – Eckpunkte zu zivilen Planzielen: Stellungnahme des Beirats zivile Krisenprävention

Frieden braucht Fachleute, Kompetenz, Investitionen, Einsatz – und endlich eine strukturierte Fähigkeitsentwicklung. Hierzu unsere Anregungen.

Systematische Stärkung von Friedensfähigkeiten – Eckpunkte zu zivilen Planzielen: Stellungnahme des Beirats zivile Krisenprävention (Fotos auf www.facebook.com/winfried.nachtwei )

Vorbemerkung: In unfriedlichen Zeiten und entfesselten Kriegen in der Nachbarschaft wächst bei vielen die Friedenssehnsucht, der Wunsch nach Frieden. Aber Friedenswünsche reichen nicht. Frieden braucht nüchterne Wahrnehmung von Bedrohungen und Friedenschancen, braucht Fachleute, Kompetenzen, Investitionen, braucht Einsatz – in Friedensförderung, in politischer, ziviler und militärischer Friedenssicherung, aber auch Friedensdurchsetzung gegenüber Aggressoren. In der Öffentlichkeit wahrgenommen wird überwiegend die militärische, kaum die zivile Dimension.

Seit Mitte der 1990er Jahre habe ich mich als Mitglied des Bundestages (Verteidigungs-ausschuss und Unterausschuss Abrüstung) gemeinsam mit anderen Kolleg:innen von Grünen und SPD auch für den Aufbau neuer Friedensfähigkeiten, einer Infrastruktur zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung stark gemacht. In der Zeit der rot-grünen Koalitionen 1998-2005 entstanden mit dem Zivilen Friedensdienst (ZFD), dem Zentrum Internationale Friedenseinsätze (ZIF), der Deutschen Stiftung Friedensforschung u.a. neue Friedensinstrumente. Der Aktionsplan Zivile Krisenprävention der Bundesregierung von 2004 war das erste Gesamtkonzept auf diesem Politikfeld und fand international hohe Anerkennung. 2017 lösten die Leitlinien „Krisen verhüten, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ der Bundesregierung den Aktionsplan ab. In den Leitlinien fanden die Erfahrungen bisheriger Krisenengagements ihren Niederschlag. Ein umfangreicher Katalog von Selbstverpflichtungen kündigte eine Weiterentwicklung und Stärkung der zivilen Fähigkeiten an.

Dabei blieb über viele Jahre unberücksichtigt, dass eine solche Weiterentwicklung ohne eine systematische, mit Kapazitäten unterlegte Fähigkeitsentwicklung dem steigenden Bedarf an insbesondere auch ziviler Krisenprävention und -bewältigung nicht gerecht wurde.

Angestoßen durch die Civilian Headline Goals der GSVP der EU thematisierte ich 2005 in einem Kommentar zu ein Jahr Aktionsplan erstmalig die Notwendigkeit deutscher ziviler Planziele – und seitdem immer wieder. Im Juni 2009 forderte ein Antrag der Grünen Bundestagsfraktion erstmalig nationale zivile Planziele für Schlüsselfähigkeiten. (Drs. 16/13392) Im März 2021 widmete der Beirat zivile Krisenprävention der Bundesregierung dem Anliegen der zivilen Planziele ein ganzes Kapitel in seiner Stellungnahme zum Umsetzungsbericht der Bundesregierungen der Leitlinien. Mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP 2021 fand die Forderung nach zivilen Planzielen erstmalig Eingang in ein Grundlagendokument deutscher Politik. Da seitens der Regierungs-ressorts und des Bundestages keine Umsetzungsschritte erfolgten, sah sich der Beirat zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung in der Pflicht, in einer Stellungnahme Eckepunkte für zivile Planziele zu entwickeln. Der Entwurf der Stellungnahme wurde von einer AG mit den Beiratsmitgliedern Bodo von Borries, Winfried Nachtwei, Matthias Ries, Ginger Schmitz, Martin Vehrenberg und Lars Wagner mit Unterstützung von Laura Berger für unser Koordinationsteam erarbeitet. Großen Dank für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und den gemeinsamen Lernprozess! (vgl. „Stärkung von Friedensfähigkeiten – zum Entstehungshintergrund von „zivilen Planzielen“ und den Empfehlungen des Beirats Zivile Krisenprävention + Friedensförderung dazu“, August 2024)

14.09.2024, Winfried Nachtwei  

Stellungnahme

STÄRKUNG DER FÄHIGKEITEN FÜR INTEGRIERTES FRIEDENS-ENGAGEMENT – ECKPUNKTE ZU ZIVILEN PLANZIELEN. Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung, Berlin, August 2024,  https://beirat-zivile-krisenpraevention.org/publikationen/

  1. Unser Verständnis von zivilen Planzielen

Zivile Planziele dienen der systematischen Stärkung prioritärer Teilfähigkeiten im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung auf staatlicher und zivilgesellschaftlicher Ebene. Sie sollen für diese auf der Zeitschiene personelle und finanzielle Kapazitäten sowie Strukturen und Verfahren benennen („Infrastruktur zivile Konfliktbearbeitung“). Beim Auf- und Ausbau einer solchen Infrastruktur ist zu beachten, dass diese nicht nur aus den staatlichen Fähigkeiten, Strukturen und Verfahren besteht und staatlich gesteuert wird. Auch wenn ein Großteil der Mittel vom Staat bereitgestellt wird und dadurch eine Abhängigkeit vom Staat entsteht, sind zivilgesellschaftliche Fähigkeiten und Strukturen gleichermaßen zu berücksichtigen. Um zivile Friedensförderung angesichts zunehmender und immer komplexer werdender Krisen wirksamer zu machen, bedarf es klar definierter, quantitativer Zielvorgaben und Zeitrahmen.

Zivile Planziele bedürfen eines strategischen Rahmens wie der Nationalen Sicherheitsstrategie und der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ sowie der Formulierung eines Zielniveaus (Level of Ambition). Sie müssen auf vorhandenen Strukturen, Verfahren und Kapazitäten aufbauen, aber ebenso deutlich machen, wo Bedarf für neue Initiativen und Entwicklungen besteht. Dieses Papier konzentriert sich auf die Kapazitäten und damit auf die zivilen Planziele im engeren Sinne. Personelle Planziele sind im Sinne eines verbindlichen und nachhaltigen nationalen Anspruchsniveaus zu verstehen. Dieses soll nicht durch Tagesaktualität, Finanzierungs- oder Personalmangel oder aus anderen Gründen unterlaufen werden können: Welche Kapazitäten soll Deutschland in welchem Zeitrahmen bereitstellen können, um die in seinen Strategien und politischen Entscheidungen festgelegten Ziele realistisch umsetzen zu können? Zivile Planziele sind eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für wirksamere zivile Konfliktbearbeitung. Ohne relevante und kooperative lokale Friedensakteur:innen in Konfliktländern, ohne ein fundiertes und historisches Konfliktverständnis und ohne einen realistischen und kohärenten Gesamtansatz von staatlicher Seite im Sinne eines integrierten Friedensengagements würden auch die ehrgeizigsten zivilen Planziele kaum ihre Wirkung entfalten.

  1. Empfehlung (Zusammenfassung)

Angesichts der Zunahme inner- und zwischenstaatlicher Krisen in der europäischen Nachbarschaft und anknüpfend sowohl an den Koalitionsvertrag (2021) als auch den Civilian CSDP Compact der Europäischen Union (EU) (2023), spricht der Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung folgende Empfehlung aus:

Im Rahmen des von der EU geforderten und um zivilgesellschaftliche Komponenten erweiterten strukturierten „zivilen Fähigkeiten-Entwicklungsprozesses“ sollten für besonders wichtige Teilfähigkeiten konkrete zivile Planziele im Sinne eines verbindlichen nationalen Anspruchsniveaus definiert (bzw. ermittelt) werden. Dies könnte die potenzielle Wirkung einzelner Maßnahmen auf ausgewählte Handlungsfelder innerhalb eines festgelegten Zeitraums signifikant steigern.

Von besonderer Bedeutung ist die Stärkung von Teilfähigkeiten in den Bereichen:

  • Sicherheitssektorreform und Bürger:innensicherheit,
  • Rechtsstaatlichkeit und politische Konfliktlösung,
  • Förderung von Zivilgesellschaft und lokaler Friedensinfrastruktur,
  • Vergangenheitsarbeit und Versöhnung,
  • grundlegende soziale Dienstleistungen.
  1. Vorhandene politische Positionierungen zu zivilen Planzielen

3.1 Europäische Union:

Der Europäische Rat beschloss im Jahr 2000 in Santa Maria da Feira, Portugal, im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (CSDP) der EU erstmalig die Civilian Headline Goals (CHG). Als prioritäre Bereiche wurden dabei die Polizeiarbeit, Rechtsstaatlichkeit, Zivilverwaltung und der Katastrophenschutz benannt. In den CHG wurden die polizeilichen Fähigkeiten in Bezug auf Krisenmanagement-Operationen konkretisiert. Während der darauffolgenden Treffen des Europäischen Rats in den Jahren 2001 und 2003 wurden in der Folge auch die CHG für die drei anderen prioritären Bereiche konkretisiert. Die CHG von 2008 erweiterten die Prioritäten zusätzlich um Überwachungsmissionen (Monitoring), die Unterstützung von EU-Sonderbeauftragten sowie Sicherheitssektorreform (SSR) und Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) als weitere Schwerpunkte. Mit dem CHG 2010 wurde der Fähigkeiten-Entwicklungsprozess mit dem militärischen Planziel 2010 synchronisiert. Zudem wurden weitere zu entwickelnde Fähigkeiten identifiziert, darunter die Bereitstellung zusätzlicher Expert:innen für Übergangsjustiz (Transitional Justice), Dialog und Konfliktanalyse. Mit der Initiierung von Civilian Response Teams (CRT) wurde zudem ein Expert:innenpool geschaffen, dessen Mitglieder jederzeit auf einen schnellen Einsatz vorbereitet sind.

Im November 2018 beschloss die EU den ersten Civilian CSDP Compact, der neue Sicherheitsherausforderungen stärker berücksichtigte, die Missionsmandate flexibler gestaltete, den integrierten Ansatz stärkte und Festlegungen traf zur wichtigsten Ressource ziviler Einsätze – dem qualifizierten Personal. Vereinbart wurde die Erstellung Nationaler Implementierungspläne (NIP), die die aktuelle Fähigkeitenentwicklung und -planung darlegen sollten, gefolgt von jährlichen Überprüfungen durch die EU.

Am 22.05.2023 nahmen die EU-Mitgliedstaaten einen neuen Civilian CSDP Compact (EU Compact 2.0) an, der 20 Verpflichtungen zu den vier zentralen Arbeitsschwerpunkten „ACT, SECURE, INVEST, PARTNER“ enthält. Seine Schwerpunkte sind:

  1. die Weiterentwicklung des integrierten Ansatzes und die bessere Integration von Sicherheitssektorreformen und Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration in zivile CSDP-Missionen,
  2. Fähigkeitenentwicklung durch Anpassung von Missionen an die veränderte geopolitische Situation (Headquarter für zivile Missionen), Verbesserungen hinsichtlich des entsandten Personals und eine Erhöhung des Frauenanteils (Sekundierungsquote 70 %, Frauenanteil 40 % bis 2027). Darüber hinaus gab es weitere Verpflichtungen zur Fähigkeitenentwicklung u. a. bezüglich:

― Ausbildung,

― Planung, Analyse, Bewertung und Auswertung von Missionen,

― Klima und Sicherheit und

― Jugend und Friedensvermittlung.

“[E]ffective and structured capability development at the Member State level is essential to enable the EU to respond effectively and efficiently to crises and establish itself as a credible player for civilian crisis management in the international community.”[1]

In diesem Jahr sollen die EU-Mitgliedstaaten neue Nationale Implementierungspläne vorlegen und einen strukturierten, zivilen Fähigkeiten-Entwicklungsprozess aufstellen.

3.2 Deutschland:

Die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“[2] aus dem Jahr 2017 waren ein bedeutender konzeptioneller Fortschritt für das seit Ende der 1990er Jahre gewachsene Politikfeld der zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung. Die Leitlinien schlossen mit 50 Selbstverpflichtungen, von denen viele die „Stärkung“ und den „Ausbau“ von Maßnahmen und Instrumenten ankündigten. Bedarfe und die Entwicklung von Fähigkeiten und Kapazitäten wurden aber nicht konkretisiert. Gleiches gilt im Hinblick auf die Fähigkeit zur Umsetzung der drei im Zusammenhang mit den Leitlinien erarbeiteten ressortübergreifenden Sektorstrategien für die Handlungsfelder „Sicherheitssektorreform“, „Rechtsstaatsförderung“, „Vergangenheitsarbeit und Versöhnung“. Der Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung kritisierte wiederholt das Fehlen konkreter Zielsetzungen bei der Fähigkeitenentwicklung (s. Stellungnahme des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung zum Umsetzungsbericht).

2019 nannte die Bundesregierung im deutschen Nationalen Implementierungsplan (NIP) zum Civilian CSDP Compact als (Selbst-)Verpflichtungen u. a.:

  • Wachsende Beteiligung an der zivilen CSDP (mit Personal, Ausrüstung, Training, Übungsunterstützung, Finanzen),
  • Entwicklung und Vorhaltung von Kapazitäten (Kernfähigkeiten des CHG aus dem Jahr 2000 plus Sicherheitssektorreform und Monitoring, Mission Support sowie Querschnittsthemen wie Menschenrechte und Gender),
  • Ermöglichung von „Specialised Teams“ auf freiwilliger Basis,
  • Einrichtung eines „European Centre of Excellence for Civilian Crisis Management“ (CoE) in Berlin ab Sommer 2020,
  • Mit relevanten EU-Akteur:innen geteilte Analyse und Lagebewusstsein (situation awareness), Teilung von „lessons learned“ und „best practices“.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom Dezember 2021 heißt es, die Koalition werde „Krisenprävention und ziviles Krisenmanagement in besonderer Weise stärken, u. a. mehr ziviles Personal entsenden“ und „Wir wollen Deutschlands Rolle bei der Entschärfung internationaler Krisen weiter ausbauen, dazu die Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinweg verbessern. Wir wollen Planziele definieren, um verlässlich und schnell Personal sowie finanzielle Mittel für zivile Krisenprävention bereitstellen zu können“ (S. 108, 117).

Die erste Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung vom 14.06.2023 betont zudem, dass es im deutschen und europäischen Interesse bleibe, „weiterhin substanzielle Beiträge zum internationalen Krisenmanagement zu leisten. (…) Dazu werden wir unsere politischen, diplomatischen, entwicklungspolitischen, militärischen, polizeilichen und zivilen Instrumente des internationalen Krisenengagements stärken, ausbauen und zusammenführen“ (S. 40). Anspruch der Bundesregierung sei es, „in allen Phasen eines Konflikts politische Prozesse zu dessen Lösung zu fördern und mit Hilfe unserer Instrumente Anreize für Ausgleich und Versöhnung zu setzen. Dabei setzen wir zuvorderst auf Prävention, indem wir die strukturellen Ursachen von Konflikten angehen und friedensfördernde Akteure stärken“ (S. 41)

Die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung gab mit einem Workshop am 02.02.2023 und ihren ersten Empfehlungen für zivile Planziele der Bundesregierung für den Aufbau von Strukturen, Personal und Finanzen vom 04.04.2023 konkrete Anregungen zu Feldern wie wirksame Friedensmissionen (Polizei und zivile Expertise), Stärkung von Analysefähigkeit und Umsetzung der Strategie zu Transitional Justice[3]. Die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung nennt viele konkrete Planziele, die eine Ausweitung von Kapazitäten beinhalten. Insgesamt ungeklärt bleibt aber, welche Größenordnungen von Kapazitäten für Teilfähigkeiten notwendig sind, um über jeweilige „Blasen“ und lokal-punktuelle Wirkungen hinauszukommen.

  1. Bedarfsentwicklung angesichts zunehmender Krisen

in der europäischen Nachbarschaft

Der bedingungslose Abbruch des internationalen Afghanistaneinsatzes und die Rückkehr der Taliban an die Macht im Jahr 2021 machte flächendeckend auch viele zivile und zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Stabilisierung und Friedensförderung zunichte. Die Militärputsche in Westafrika und die Beendigung von UN- und EU-Missionen dort erschwerten Engagements für zivile Konfliktbearbeitung weiter. Der russische Großangriff auf die Ukraine und der anhaltende Krieg gezielt gegen die Zivilbevölkerung war auch für Akteur:innen ziviler Konfliktbearbeitung ein besonderer Einschnitt. Mit einem Fokus auf innerstaatliche Konflikte, Strukturbezogenheit, Dialog-, Verständigungs- und Menschenrechtsorientierung, sowie einem längerfristigen Wirken primär auf der gesellschaftlichen Mikro- und Mesoebene, war dieses Politikfeld an seine Grenzen gestoßen. Über die Refokussierung auf Landes- und Bündnisverteidigung gerieten zivile Konfliktbearbeitung und ziviles wie internationales Krisenmanagement in den Hintergrund, wurden aber ganz und gar nicht überflüssig. Im Gegenteil, Zahl und Intensität inner- und zwischenstaatlicher Krisen im Süden und Osten der europäischen Nachbarschaft nehmen stetig zu. Das betont auch der Europäische Rat ausdrücklich im neuen Civilian CSDP Compact:

“We are adopting this Civilian CSDP Compact at a time when we are strongly concerned by the emergence or escalation of conflicts around the European Union, the return of war in Europe, with Russia’s unprovoked and unjustified war of aggression against Ukraine, as well as major geopolitical shifts. (…) We highlight the significant contribution of the civilian Common Security and Defence Policy (CSDP) to international peace and stability. Civilian CSDP has proven capable of swiftly and effectively addressing foreign policy challenges and meeting partners’ needs, as demonstrated inter alia by the rapid establishment of new missions. (…) We reaffirm our full commitment to strengthen civilian CSDP and call to enhance the civilian CSDP missions’ effectiveness, impact, flexibility and robustness, enabling them to tackle more efficiently current, emerging and future security challenges across the internal-external nexus, through this new Civilian CSDP Compact.” (S. 10)

Deutschland ist derzeit an Friedensmissionen im folgenden Umfang mit zivilen Entsandten und Polizist:innen beteiligt[4]:

  • UN Peacekeeping-Einsätze 40/5 (Gesamtstärke zivil: 3.389, Polizei: 8.200),
  • UN Special Political Missions 21/3 (Gesamtstärke zivil: 1.390, Polizei: 76),
  • EU Missionen 69/57 (Gesamtstärke zivil und Polizei: 1.313); bei Frontex: 211,
  • OSZE 13 (Gesamtstärke zivil: 231).

In der Startphase von Friedensmissionen kommt es nach allgemeiner UN-Erfahrung auf schnelle Wirkung und Vertrauensbildung an. Das wird immer wieder erschwert durch die nur langsam wachsende Verfügbarkeit ziviler und polizeilicher Kräfte, im Unterschied zur schnellen Verfügbarkeit militärischer Kräfte.

Im Rahmen des international einmaligen Zivilen Friedensdienstes (ZFD) waren 2023 insgesamt 380 ZFD-Fachkräfte in rund 45 Länder entsandt, davon 120 Personen in Afrika, knapp 80 in Lateinamerika, 40 in Europa, je rund 70 in Asien und dem Nahem Osten.

Ein zentrales Ergebnis der ressortgemeinsamen strategischen Evaluierung des zivilen Engagements der Bundesregierung in Afghanistan (2013 – 2021) war, dass neben fehlender Strategiefähigkeit und begleitender Evaluierung auch die personellen Ressourcen völlig unzureichend zur Wahrnehmung der deutschen Führungsrolle im Bereich der internationalen Polizeiaufbauhilfe waren. Dasselbe galt für die Personalausstattung des deutschen Auswärtigen Dienstes, der mit minimalen Kräften zu den hochkomplexen Aufgaben der Stabilisierung und Förderung von Staatsaufbau beitragen sollte.

Die im August 2023 erschienene Beiratsstudie „Germany’s Contribution to Civilian Conflict Management and Peacebuilding in the EU’s Eastern Neighborhood“ ergab, dass deutsches Engagement wesentlich dazu beigetragen hat, zivilgesellschaftliche Akteur:innen über Konfliktgrenzen hinweg zu vernetzen und demokratische Entwicklungen der lokalen Gesellschaften zu fördern. Nicht zuletzt wegen der vergleichsweise minimalen Ressourcenausstattung war ein bisheriges Kernproblem, die Grenzen der eigenen Friedenscommunity zu überwinden und größere Teile der Gesellschaft und den Konfliktbewältigungsprozess im engeren Sinne zu erreichen.

Im Rahmen der durch die Beirats-Arbeitsgruppe geführten diversen Interviews auch mit Ressortvertreter:innen ist deutlich geworden, dass es keine strategiebasierten, klar definierten, wirkungsorientierten Zielvorgaben (Planziele) hinsichtlich Personalstärken und Budgets im Rahmen der zivilen Konfliktprävention in den einzelnen Ressorts gibt und dass ausgehend vom vorhandenen Budget und Bedarfen nur im Einzelfall geplant und umgesetzt wird.

  1. Zivile Planziele:

Konsequentes politisches Handeln ist jetzt gefordert

Während die inner- und zwischenstaatlichen Krisen in der europäischen Nachbarschaft deutlich zunehmen ist eine Absenkung der Haushaltsmittel für zivile Friedensförderung und Krisenmanagement kurzsichtig und strategisch falsch. Politik und rechtzeitige Maßnahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung müssen stattdessen konfliktursachenorientierter, frühzeitiger und wirksamer werden und dürfen sich nicht mit Nischenarbeit und punktuellen Wirkungen begnügen. Vor diesem Hintergrund sind bedarfs- und wirkungsorientierte zivile Planziele von zentraler Bedeutung. Die Wiederherstellung der Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung soll der Kriegsverhütung zwischen Staaten dienen und kostet große Summen. Es würde dem gesamtstaatlichen Friedensauftrag und der Ursachenorientierung zuwiderlaufen, wenn darüber die essentiellen zivilen Beiträge zur Krisen- und Kriegsverhütung gerade bei innerstaatlichen Konflikten sowie zum langfristigen Aufbau gerechter, friedlicher und integrativer Gesellschaften (s. SDG 16) vernachlässigt und nicht gestärkt würden. Das geht nur systematisch und in planmäßigen Schritten – mit einem im Rahmen der CSDP geforderten „strukturierten zivilen Fähigkeiten-Entwicklungsprozess“ auch in Deutschland.

  1. Handlungsfelder für zivile Beiträge zur Krisenverhütung und Friedensförderung

Die Erfahrungen und Auswertungen großer internationaler Krisenengagements, zuletzt Afghanistan und Mali, haben gezeigt, dass Vorstellungen eines „externen“ state building und sozialen und Kulturwandels nach westlichem Vorbild illusorisch sind. Keineswegs überholt ist aber eine multilaterale Politik, die ausgehend von den Grundwerten der UN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Länder und Völker bei der Wahrung und Förderung dieser Grundwerte, angefangen bei Frieden und gemeinsamer Sicherheit, unter Achtung der lokalen Kulturen und local ownership unterstützt.

Die folgenden Handlungsfelder orientieren sich an den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, dem Civilian CSDP Compact der EU und dem „Konzept für ein integriertes Friedensengagement“ des Auswärtigen Amtes von Ende 2022.

  1. Legitime Politik und politische Konfliktlösung z. B. durch

― funktionsfähige, inklusive, bürger:innenorientierte staatliche Institutionen sowie inklusive und partizipative politische Prozesse auf allen Ebenen

― ursachenorientierte Konfliktanalyse und davon abgeleitete Zieldefinitionen und Maßnahmenplanungen, Monitoring, Mediation und Dialogförderung

― zivilgesellschaftliche Kapazitäten und veränderungsbereite Kräfte der Zivilgesellschaft

― Fähigkeiten im gewaltfreien Umgang mit Konflikten

― lokale Friedensinfrastrukturen

― Institutionalisierung von Teilhabeprozessen

― subnationale Regierungs- und Verwaltungsstrukturen

― freie Medien

  1. (menschliche) Sicherheit, z. B. durch

― ursachenorientierte Sicherheitskonfliktanalyse und darauf aufbauender Zieldefinitionen und Maßnahmenplanung inklusive vollständiger Evaluierung

― legitimes staatliches Gewaltmonopol

― politisch legitimierten, rechenschaftspflichtigen und professionell agierenden Sicherheitssektor; Aufbau, Stärkung und Reform des Sicherheitssektors

― Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von Ex-Kombattant:innen

― Schaffung eines sicheren Umfelds als Voraussetzung für Konfliktbearbeitung und Friedensförderung

― Ertüchtigung in den Bereichen Polizei, Militär, Zivil- und Katastrophenschutz

  1. Rechtsstaatlichkeit, z. B. durch

― Rechtsstaatsförderung

― Reformen im Rechts- und Justizbereich

― Mechanismen der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitschlichtung

― Förderung der Menschenrechte und gleichberechtigten Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen

― Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen

― Verhindern der Straflosigkeit von völkerrechtswidrigen Verbrechen,

― Maßnahmen zum Schutz und zur rechtlichen Unterstützung von Gewaltopfern

― Vergangenheits- und Versöhnungsarbeit

  1. Wirtschaft, soziale Kohäsion und natürliche Lebensgrundlagen, z. B. durch

― wirtschaftliche, soziale, kulturelle (WSK) Rechte

― Reduzierung von Ungleichheiten

― grundlegende soziale Dienstleistungen

― Wiederaufbau physischer und sozialer Infrastruktur

― Verringerung der Vulnerabilität gegenüber negativen Auswirkungen des Klimawandels durch z. B. Maßnahmen des Klimaschutzes

― Kontrolle der Rohstoffausbeutung und Transparenz der generierten Einnahmen

  1. Staatseinnahmen und öffentliche Dienstleistungen, z. B. durch

― effizient und verantwortlich agierende, rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltungen

― rechtmäßiges, transparentes und entwicklungsorientiertes öffentliches Finanzwesen

― Bekämpfung von Korruption und Nepotismus

― Verwaltungsreformen

Die verschiedenen Instrumente und Förderprogramme der Bundesregierung und ihrer für diese Handlungsfelder relevanten Ressorts wie z. B. die internationalen und bilateralen Polizeimissionen, ZFD, ZIF, Förderprogramm zivik oder auch die Finanzierungslinien Stabilisierungsmittel (AA), KIW, SIGA (jeweils BMZ) zahlen in unterschiedlicher Weise in diese Handlungsfelder ein bzw. stellen Fähigkeiten und Kapazitäten zum zielgerichteten Handeln in diesen Feldern bereit.

Des Weiteren sind folgende weitere Bedarfs- und Handlungsfelder von zentraler Bedeutung:

  • Analysekapazitäten, Regionalexpertise, interkulturelle Kompetenz und Beratung von der lokalen bis zur Führungsebene
  • Personalausstattung der Botschaften und Länderreferate
  • Religiöse Dimension, Austausch und Kooperation mit religiösen Autoritäten
  • Strategiefähigkeit, Planungs-, Führungs- und Kooperationsfähigkeit, Missionsmanagement
  • Professionelles Sicherheitsmanagement im Sinne des Eigenschutzes
  • Strategische und öffentliche Kommunikation gegenüber lokalen Stakeholdern und der Bevölkerung im Gastland, nationalen Partner:innen und der Öffentlichkeit im Entsendeland
  • Wirkungs- und Wirksamkeitsbeobachtung durch verpflichtende vollständige wissenschaftliche Evaluierung (Ex-Ante, Prozess- und Wirkungsevaluation), einschließlich nichtintendierter Wirkungen und do noh arm
  1. Empfehlungen

Die Intention der Forderung nach zivilen Planzielen – Förderung der systematischen, bedarfs- und wirkungsorientierten Fähigkeitenentwicklung der zivilen Konfliktbearbeitung – hat sich vor dem Hintergrund der Kriseneskalationen in und um Europa sowie des neuen Civilian CSDP Compact (EU Compact 2.0, mit den anstehenden Nationalen Implementierungsplänen) bestätigt.

Die Absicht, hierfür personelle Kapazitätsziele zu Teilfähigkeiten im Sinne eines nationalen strategieorientierten und verbindlichen Anspruchsniveaus zu definieren, ließ sich bisher aber nur ansatzweise umsetzen.

Kapazitätsdefizite wurden für wichtige Teilfähigkeiten (z. B. Analyse, Strategiebildung und Steuerung/Evaluation insgesamt, personelle Unterbesetzung bei Botschaften, minimale Ressourcenausstattung und sehr begrenzte Reichweiten von Projekten ziviler Friedensförderung, Entsendungen in internationale und bilaterale Polizeimissionen auf dem Tiefststand) immer wieder benannt. Beispielhaft wird hier auf die aktuell lediglich 65 Polizist:innen in Internationalen Polizeimissionen (IPM) verwiesen. Hier könnte man mit einer am Bevölkerungsanteil Deutschlands an der EU (18 %) orientierten Personalstärke von 360 Polizist:innen das Ambitionsniveau der vorbereiteten und bereitzuhaltenden Kräfte für IPM und bilaterale Projekte verbindlich definieren. Der Anteil des Personals, der nicht in den IPM verwendet werden kann, stünde dann für bilaterale Polizeiprojekte zur Verfügung.

Anknüpfend an die Ankündigung des Koalitionsvertrages von 2021, mehr Fachpersonal für zivile Krisenprävention und -management entsenden zu wollen, den damit korrelierenden Aussagen in der Nationalen Sicherheitsstrategie (S. 40/41) und in Ergänzung des EU Compact 2.0, spricht der Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung folgende Empfehlung aus:

Im Rahmen des vom Civilian CSDP Compact der EU geforderten und um zivilgesellschaftliche Komponenten erweiterten, strukturierten „zivilen Fähigkeiten-Entwicklungsprozesses“ sollten für besonders wichtige Teilfähigkeiten konkrete zivile Planziele definiert (bzw. ermittelt) werden. Dies könnte die potenzielle Wirkung einzelner Maßnahmen auf ausgewählte Handlungsfelder innerhalb eines festgelegten Zeitraums signifikant steigern.

Von besonderer Bedeutung wäre eine Stärkung der Teilfähigkeiten für folgende Handlungsfelder:

  • Sicherheitssektorreform und Bürger:innensicherheit,
  • Rechtsstaatlichkeit und politische Konfliktlösung,
  • Förderung von Zivilgesellschaft und lokaler Friedensinfrastruktur,
  • Vergangenheitsarbeit und Versöhnung,
  • grundlegende soziale Dienstleistungen.

Die Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahmen ist sowohl vorbereitend, begleitend als auch abschließend intern und unabhängig wissenschaftlich zu evaluieren.

Der Beirat würde es begrüßen, wenn der Unterausschuss „Vereinte Nationen, internationale Organisationen und zivile Krisenprävention“ die Umsetzung des Projekts „zivile Planziele“ unterstützt.

Der Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung

Der Beirat bündelt zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Expertise zur Krisenprävention und Friedensförderung und berät die Arbeit der Bundesregierung. Er setzt sich aus 20 Expert:innen aus Wissenschaft, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Er begleitet die Umsetzung der 2017 von der Bundesregierung beschlossenen Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Durch seine Arbeit fördert der Beirat aktiv den Austausch der Bundesregierung mit der Zivilgesellschaft. Zu übergreifenden strategischen Fragen kann der Beirat öffentlich Stellung beziehen. Weitere Informationen zum Beirat, sowie die Publikationen, finden sich auf:

https://beirat-zivile-krisenpraevention.org

Mitglieder des Beirats:

Dr. Kira Vinke, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), Beiratsvorsitzende

Leitender Kriminaldirektor a .D. Dipl. Krim. Lars Wagner,  Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), Beiratsvorsitzender

Milena Berks, Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC)

Bodo von Borries, Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO)

Professor Dr. Dr. Hans-Joachim Gießmann, Berghof Foundation

Generalleutnant a. D. Rainer L. Glatz, ehemaliger Befehlshaber des Einsatzführungs-

kommandos der Bundeswehr sowie ehemaliger Senior Distinguished Fellow der Stiftung

Wissenschaft und Politik (SWP)

Melanie Hauenstein, United Nations Development Programme (UNDP)

Professor Dr. Andreas Heinemann-Grüder, Global Public Policy Institute (GPPI)

Dr. habil. Julia Leininger,  FGerman Institute of Development and Sustainability (IDOS)

Dr. Jörg Lüer, Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE)

Dr. Jochen Motte, Forum Menschenrechte

Nora Müller, Körber-Stiftung

Winfried Nachtwei, MdB a. D.

Dr. Jana Puglierin, European Council on Foreign Relations (ECFR)

Dr. Matthias Ries, Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt)

Dr. Sonja Schiffers, Heinrich-Böll-Stiftung

Ginger Schmitz, Plattform Zivile Konfliktbearbeitung

Dr. Barbora Šedová, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK)

Dr. Antonia Witt, Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung (PRIF)

Kontakt: koordination@beirat-zkp.org

[1] 1 EUISS & CoE (2023), S. 39, https://www.iss.europa.eu/sites/default/files/EUISSFiles/Book_2023_The%20new%20Civilian%20CSDP%20Compact.pdf ; Vgl. auch Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des EU-Parlamentes über die Umsetzung der zivilen CSDP und sonstige die zivile Sicherheit betreffende Unterstützung durch die EU, 28.03.2023, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2023-0091_DE.htm

[2] Vgl. Aurelie Domisse, Die UN in den Leitlinien Krisenprävention, Vereinte Nationen (Mitgliederzeitschrift der DGVN) 5/2017

[3] Dokumentation des Workshops und der Empfehlungen https://pzkb.de/wp-content/uploads/2023/05/Dokumentation_Fachgespra%CC%88ch_Zivile-Planziele_PZKB_April-2023.pdf ; Bericht https://www.frient.de/en/artikel/zahlen-auf-den-tisch .

[4] Zivile Entsandte Stand Dezember 2023 lt. ZIF-Weltkarte Friedenseinsätze 2023/2024, https://www.zif-berlin.org/sites/zif-berlin.org/files/in-line-files/ZIF-Weltkarte_Friedenseinsaetze_2023_24_3.pdf ; entsandte Polizist:innen Stand August 2014 lt. Bundespolizei-Weltkarte Deutsches polizeiliches Auslandsengagement bei EU, VN-Missionen und Frontex,  https://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/04Internationale-Aufgaben/uebersicht_dt_beteiligung_int_polizeimissionen.html .

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