Zur veränderten Rolle von Ziviler Krisenprävention etc. angesichts wuchernder Regellosigkeit und Konflikttreiber – unfertige Anmerkungen

Seit Ende der 1990er Jahre wuchs das Politikfeld zivle Krisenprävention / Konfliktbearbeitung / Friedensförderung angesichts innerstaatlicher Gewaltkonflikte (Balkan + anderswo).

Unfertige Anmerkungen zur veränderten Rolle von ziviler Krisenprävention etc. angesichts wuchernder Regellosigkeit und Konflikttreiber, Winfried Nachtwei (08.08.2025)

1. Rückblick1

Im Kontext der Kriege auf dem Balkan in den 1990er Jahren wurde der Bedarf an neuen, über die traditionelle Diplomatie und Entwicklungszusammenarbeit hinausgehenden Instrumenten und Ansätzen der Zivilen Krisenprävention, Konfliktbearbeitung Friedensförderung bei innerstaatlichen Konflikten unübersehbar. Aus der Einsicht, dass Frieden Fachleute, Fähigkeiten und Gesamtkonzepte braucht, entstanden in Deutschland nach 1998 das Zentrum Internationale Friedenseinsätze (ZIF), der Zivile Friedensdienst (ZFD), die Deutsche Stiftung Friedensforschung, das Förderprogramm zivik, die Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt) – eine neue Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung.

Der Aktionsplan Zivile Krisenprävention der Bundesregierung von 2004 nannte als strategischen Ansatzpunkte die Herstellung verlässlicher staatlicher Strukturen, Schaffung von Friedenspotenzialen und Sicherung von Lebenschancen. 2015 gründete das Auswärtige Amt die Abteilung S für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge, mit der Krisenfrüherkennung, Friedensmediation und Stabilisierungskapazitäten deutlich gestärkt wurden. 2017 erklärte die Bundesregierung in ihren Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ die „Vermeidung von Krieg und Gewalt in den internationalen Beziehungen, das Verhindern von Völkermord und schweren Menschenrechtsverletzungen zur deutschen Staatsraison“. „Wo immer möglich geben wir zivilen Maßnahmen der Konfliktlösung den Vorrang“, auch wenn bei der Stabilisierung von Nachkriegsgesellschaften militärische Maßnahmen gegebenenfalls notwendig seien.

Kaum thematisiert wurde nach dem bedingungslosen Abbruch des internationalen Afghanistaneinsatzes und der Rückkehr der Taliban an die Macht 2021, dass auch viele zivilgesellschaftliche Bemühungen um Stabilisierung und Friedensförderung weggespült wurden. Der russische Großangriff auf die Ukraine stellte den Tiefschlag des Afghanistan-desasters schnell in den Schatten. 77 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs wieder zwischenstaatlicher Krieg in Europa: mit Landstreitkräften, Artillerie, Raketen, Drohnen zum Ziel, die ukrainische Eigenstaatlichkeit und Kultur zu vernichten und der Wiederherstellung des großrussischen Imperiums näher zu kommen; Terrorkriegführung gegen die Energie-versorgung, Infrastruktur, Zivilbevölkerung, Kultureinrichtungen, flankiert von Cyber- und Propagandaattacken, Getreideblockade. Unterdrückung jeder Opposition in Russland, Drohung mit Atomwaffeneinsatz, hybride Operationen und regelrechter Informationskrieg auch gegen das demokratische Europa. Ein radikaler Bruch elementaren Völkerrechts, der Menschenrechte, aller Verträge zur europäischen Friedensordnung.

2. Der Bruch

Für die Akteure und den Politikansatz ziviler Konfliktbearbeitung war diese Sturmflut von zwischenstaatlicher Kriegsgewalt ein besonderer Schock: Ihr Politikfeld war seit mehr als 20 Jahren überwiegend auf innerstaatliche Konflikte fokussiert, die Möglichkeit von zwischen-staatlichen Aggressionen wurden in der friedenspolitischen Community weitgehend ausgeblendet und auch von deutscher Regierungspolitik trotz Krim-Annexion nicht ernst genommen. Die Leitlinien von 2017 konstatierten, „zwischenstaatliche Konflikte im Sinne einer direkten Konfrontation zwischen souveränen Staaten sind seltener geworden. Stattdessen spielen sich gewaltsame Auseinandersetzungen heute zumeist innerhalb der Grenzen eines Staates ab.“ (S. 23)

Mit ihren strategischen Ansatzpunkten, ihrer Strukturbezogenheit, Dialog-, Verständigungs- und Menschenrechtsorientierung, mit ihrem eher optimistischen Menschen- und Weltbild war zivile Konfliktbearbeitung jetzt mit ihrer totalen Negation konfrontiert. Wo zivile Krisen-prävention primär auf der gesellschaftlichen Mikro- und Mesoebene mit Zeithorizonten von Jahren arbeitete, rollte jetzt binnen Minuten, Tagen, Wochen auf der politischen und gesellschaftlichen Makroebene die russische Kriegsmaschinerie heran. Das so notwendige und unverzichtbare Politikfeld versagte nicht. Es stieß an seine Grenzen, war überfordert, wehrlos und konnte keinen Schutz gewährleisten.

Für Friedensmediation mit dem Ziel einer politischen Verhandlungslösung des Gesamt-konflikts fehlte angesichts des Antagonismus zwischen Aggressor mit Vernichtungsabsicht und Überlebenskampf der Überfallenen, zwischen elementarem Völkerrechtsbruch und Völkerrechtsverteidigung zunächst jede Voraussetzung. (Nichtsdestoweniger muss eine dem Frieden und gemeinsamer Sicherheit verpflichtete Außenpolitik ständig ausloten, wo es trotz aller scheinbaren Aussichtslosigkeit Gesprächskanäle und Vermittlungsmöglichkeiten gibt. Aber das geschieht nicht auf offener Bühne.)

3. Ausgeweiterter und radikalisierter Epochenbruch

Der Epochenbruch des russischen Angriffskrieges wurde ausgeweitet und verschärft seit der zweiten Amtszeit von US-Präsident Trump: Die rasante Destruktion von Rechtsstaatlichkeit, die Angriffe auf die Freiheit der Wissenschaft und Medien, Schwächung und Liquidierung von Institutionen und Politikfeldern verantwortlicher Regierungsführung, die Relativierung transatlantischer Bündnisverlässlichkeit, der Ausstieg aus zentralen VN-Organisationen und Abkommen wie WHO, UNHCR, UNESCO, UN-Menschenrechtsrat, Pariser Klimaab-kommen (und damit deren massive Schwächung) und einer regelbasierten Ordnung zugunsten eines ungehemmten, lügenbasierten und unberechenbaren Rechts des Stärkeren.

4. Erfahrungen mit zivilem Engagement in der Ukraine

Sehr breit ist das Feld derjenigen Frauen und Männer, die in der Ukraine humanitäre Hilfe organisieren, Alleinstehende mit Medikamenten versorgen, Essen für Tausende kochen, Medikamente an die Front bringen, die den Feind an der Nachrichten- und Cyberfront bekämpfen.

Aktivitäten von ziviler Konfliktbearbeitung und gewaltfreiem Widerstand gab und gibt es viel mehr, als es hierzulande wahrgenommen wird. Der katalanische Friedensforscher Filip Sara Sierra untersuchte mit seinem Team den zivilen Widerstand in der Ukraine in den ersten vier Kriegsmonaten. Identifiziert wurden 235 gewaltfreie Aktionen in den besetzten Gebieten gegen die Angreifer: von Protesten, Nicht-Kooperation (im Bildungssektor und Verwaltungen) bis zu gewaltfreien Interventionen (Blockaden, Schaffung von Flucht- und Hilfskorridoren, Dokumentation von Kriegsverbrechen). Nüchtern und selbstkritisch beurteilt die Studie die Wirkungen und Herausforderungen der gewaltfreien Aktionen2 bezogen auf

  • die russischen militärischen Ziele (einige wurden behindert; häufig in Interaktion mit bewaffnetem Widerstand)
  • Untergrabung der Pfeiler der Kreml-Macht (das russische Befreiungsnarrativ wurde widerlegt; eine Strategie zur Demoralisierung des Gegners fehlte, keine Voraussetzungen für Dialoge und Aktionen mit Akteuren auf beiden Seiten des Konflikts)
  • Schutz der Zivilbevölkerung (Verhandlungsprozesse für Schutzregelungen; hoher Ausbildungsbedarf, in Gebieten mit starker Gewalt/Massakern keine gewaltfreien Aktionen)
  • Kommunale Resilienz (Vorbeugung von Panik, Bewahrung der hohen Moral der Bevölkerung; Zunahme der Repression, Verschwinden, Folter, Zunahme von Angst)
  • Stärkung der lokalen Governance (Erhalt des Vereinswesens, Stärkung sozialer Akteure auf lokaler Ebene und Verwaltungen; kaum Koordination lokaler Aktionen auf nationaler Ebene)
  • nationalen und sozialen Zusammenhalt (große Bedarf an innerfamiliärer Mediation; Gefahr zunehmender Polarisierung, geringes Interesse ukrainischer Akteure an Dialoginitiativen mit russischen Partnern)
  • Rechenschaftspflicht (robuste Infrastruktur zur Überwachung von Kriegsverbrechen).

Die meisten Aktivisten sahen den zivilen Widerstand nicht als Alternative zu militärischem Widerstand, sondern als Ergänzung.

Fachkräfte von Organisationen des deutschen Zivilen Friedensdienstes unterstützen ukrainische Partnerorganisationen insbesondere bei Nothilfe für Binnenvertriebene, bei psychosozialer Unterstützung für von Kriegsgewalt Betroffene, für Familien von Kriegsversehrten, Veteranen, Helfende, bei der Dokumentation von Kriegsverbrechen, bei der Stärkung zivilgesellschaftlicher und kirchlicher Initiativen und Organisationen und der Förderung von Begegnungen zwischen Menschen verschiedener Herkünfte und sozialer Gruppen.

Der Kriegsverlauf zeigte aber schnell, dass ausschließlich ziviler Widerstand gegenüber einer Distanz- und Terrorkriegführung und einer enthemmten Soldateska aussichtslos war. Die Ukraine nahm angesichts der existenzbedrohenden Aggression das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ (Art. 51 VN-Charta) wahr. Da der russische Aggressor als VN-Veto-Macht Kollektivmaßnahmen gemäß VN-Charta blockierte, war die Ukraine überlebensnotwendig auf den indirekten Beistand möglichst vieler Staaten durch Waffenlieferungen, Wiederaufbau-, Finanz- und humanitäre Hilfen angewiesen.

Die oben skizzierte zivilgesellschaftliche (oft Graswurzel-)Arbeit an der Bewältigung von Kriegsfolgen und für Wiederaufbau stärkt den Zusammenhalt, die Resilienz und Widerstandskraft der ukrainischen Gesellschaft und ist insofern von strategischer Bedeutung.

Das hat die Sicherheitspolitik der Ukraine, der baltischen Staaten, Schwedens und der (damaligen) USA seit Jahren erkannt. 2019 veröffentlichte die Swedish Defence University das „Resistance Operating Concept“ (ROC), das vom US Special Operations Command Europe in Kooperation mit Schweden und den baltischen Staaten für militärisch unterlegene Staaten und eine Besatzungssituation entwickelt wurde. Das Konzept betont die wachsende Bedeutung von gewaltfreiem Widerstand für die Resilienz und Widerstandskraft einer Gesellschaft und zitiert ausführlich die 198 von Gene Sharp identifizierten gewaltfreien Aktionsformen.

Bemerkenswert sind Erkenntnisse der Beiratsstudie Germany’s Contribution to Civilian Conflict Management and Peacebuilding in the EU’s Eastern Neighborhood” (2023)3 zur deutschen bilateralen EZ mit Zentralregierungen in der Ukraine und Georgien: Dass die Unterstützung der Dezentralisierungsreform der Ukraine seit 2015 ein Schwerpunkt deutscher EZ war, ist offenbar ein weiteres Beispiel dafür, wie durch internationale zivile Reform-unterstützung Resilienz und Widerstandskraft von unten, hier lokal organisierte humanitäre Hilfe, gewaltloser Widerstand und Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte, gestärkt wurde.

5. Paradigmenwechsel für Ansätze der ZKP

Die Konfliktlandschaft hat sich erhitzt, ist antagonistischer und regelloser geworden. Tech-Milliardäre, autokratische und Gewaltakteure sind enthemmter, nehmen für sich das Recht der Stärkeren und Skrupelloseren in Anspruch, verbünden sich mit rechtspopulistischen Strömungen gegen eine VN-regelbasierte Weltordnung, gegen multilaterale Problem- und Konfliktlösungen, gegen Menschenrechte, gegen demokratische Rechtsstaatlichkeit. Sie stehen für die totale und radikale Negation aller Werte, Prinzipien, Gemeinwohlinteressen und Ansätze von ziviler Krisenprävention und Friedensförderung. Für eine solche Welt des Dschungels war ZKP, die auf das Bessere im Menschen setzt, kaum eingestellt.

Das Politikfeld steht unter Druck und verliert an politischer Beachtung und Unterstützung. (siehe die Haushaltskürzungen in Deutschland und vielen anderen westlichen Ländern)

Seit den 90er Jahren stand sicherheitspolitisch im Vordergrund, durch Internationales Krisenengagement (IKM) in Konfliktländern Bedrohungen von der europäischen und transatlantischen Stabilitätsinsel fernzuhalten. Das ist in Afghanistan und Westafrika gescheitert. Wo Gewalteindämmung und Kriegsverhütung funktioniert haben, wird es in der Regel nicht wahrgenommen.

Inzwischen sind der europäische Stabilitätsraum, unsere freiheitliche Ordnung und Lebensweise direkt und mehrfach bedroht: hybrid und militärisch durch den russischen Neoimperialismus, durch die Achse der Autokraten, durch die Abwendung der USA von transatlantischer Verlässlichkeit und regelbasiertem Multilateralismus, durch rechtspopulistische Grundströmungen und eine nationalistische Internationale.

Verschoben haben sich die Konfliktmuster: Neben die vielen Beziehungs-, Sach-, Werte-, Rollen-, Interessen- etc. Konflikte, die grundsätzlich durch Verständigung, Interessenausgleich und Kompromisse eingedämmt und gelöst werden können, treten zunehmend antagonistische Konflikte, wo rücksichtslose und illegale Interessendurchsetzung schwächere Staaten, Minderheiten und gesellschaftliche Gruppen in ihren elementaren, ja existentiellen Interessen bedrohen. Bei solchen Konflikten stößt einvernehmliche Konfliktlösung, gar Bearbeitung von Konfliktursachen an ihre Grenzen. In den Vordergrund rückt damit der freiheitlich-demokratische Selbstschutz und Resilienz in Deutschland, Europa und weltweit, ohne dabei das Bemühen um kooperative Problem- und Konfliktlösungen und Unterstützung globaler VN-Friedensicherung zu vernachlässigen. Umfassende Friedensfähigkeit und Wehrhaftigkeit gehören jetzt existentiell zusammen.

Um das zu erreichen, sind mehrere Verständigungen dringend nötig:

– Über die erhaltens-/verteidigungswürdigen Werte und Realitäten sowie eine rücksichtslos-nüchterne Lageerfassung und -bewertung der Risiken, Bedrohungen, aber unbedingt auch Chancen. Für Akteure der ZKP-Community ist das eine besondere Herausforderung, weil harte und unversöhnliche Bedrohungen in der Regel wenig auf dem Schirm sind. (Die Initiative „Sicherheit neu denken“ blendet diese in ihrem Szenario praktisch aus.) Es geht also um Realitäts- und Bedrohungswahrnehmung ohne Beschönigung und Wunschdenken, aber auch ohne Schwarzmalerei und Alarmismus.

– Über verschiedene Wirkungsmöglichkeiten und Rollen: Keiner schafft`s allein ist die grundsätzliche Erfahrung von Krisenengagements, kein Akteur, kein Ressort, kein Land, kein politischer Ansatz. Wer kann in welchen Szenarien / Kontexten was am besten leisten, was weniger oder gar nicht? An die Stelle illusionärer „Alleinvertretungsansprüche“ sollte mehr die Dimensionen Kompatibilität und Interoperabilität treten.

6. Wie kann ZKP in diesem Umfeld noch Sinn machen und friedenswirksam sein?

6.1 Bei harten militärischen Bedrohungen und Angriffen, die vor allem auf Distanzwaffen und Drohnenaufrüstung setzen, sind zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung gegenüber einem Angreifer weitgehend aussichtslos. Überlebenswichtig sind hier ein bestmöglicher Zivilschutz und gesellschaftliche Selbsthilfe. Hierzu können Akteure und Maßnahmen der ZKP wichtige Beiträge leisten.

6.2 Zivile Verteidigung: Friedenssicherung auch durch militärgestützte Abschreckung, also glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit ist grundsätzlich aussichtslos, wenn sie nicht gesamt-staatlich und gesamtgesellschaftlich mítgetragen wird (zivile und Gesamtverteidigung). Hier bekommt ziviles Engagement sofort strategische Bedeutung. In den Blaulichtorganisationen und -diensten sind allein viele Hunderttausende Menschen tätig. Aus der ZKP-Community beschäftigen sich nur die relativ wenigen Anhänger einer Sozialen Verteidigung mit dem Politikfeld Landesverteidigung und Widerstand gegen Besatzer. Insgesamt gilt aber nach Insideraussagen der Zustand der Zivilen Verteidigung in Deutschland nach seiner Schrumpfung in den 90er Jahren als Torso.

6.3 Hybride Bedrohungen und innergesellschaftliche Konflikte: Zivile Akteure und darunter auch ZKP bekommen einen besonderen Stellenwert angesichts der längst laufenden hybriden Kampagnen und Angriffe, die primär auf die Funktionsfähigkeit staatlicher und öffentlicher Einrichtungen, der (kritischen) Infrastruktur und Wirtschaft sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft zielen. Sie sollen Verunsicherung, Vertrauensverlust, Spaltung und Schwächung in der angegriffenen Gesellschaft schüren. Neben der staatlichen Gefahren-abwehr und Prävention ist hier die gesellschaftliche Resilienz und Widerstandskraft der Dreh- und Angelpunkt.  Hier kann ZKP im Inland vielfältige und wichtige Beiträge leisten und erheblich an Bedeutung zunehmen. Wichtige erste Schritte dazu können sein:

– Der neue „Kooperationsverbund Demokratische Konfliktbearbeitung“ wie auch die Programme „Demokratiepatinnen und -paten“ in den Länderpolizeien Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen;4

– Die Studie „Peacebuilding and Disinformation: Taking Stock and Planning Ahead“ von Grace Connors, Emma Baumhofer, hrg. von Berghof Foundation, Plattform ZKB; der Online-Workshop „Herausforderungen von Desinformation in der Friedensarbeit“ der Plattform ZKB am 03.09. 2025.

– Angesichts der sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Polarisierungsprozesse sind bei alle nüchterner Bedrohungswahrnehmung weiterhin Möglichkeiten und Ansätze von Austausch, Dialog, Mediation, Verständigung und Entfeindung zu sondieren, und zu fördern.

6.4 ZKP in Krisen- und Konfliktländern: Die Krisenhaftigkeit in der europäischen Nachbarschaft nimmt zu und damit auch der Bedarf an wirksameren Fähigkeiten und Kapazitäten des zivilen – auch polizeilichen und militärischen – internationalen Krisenmanagements. Das betonte der neuere zivile GSVP Compact der EU (2023), das konkretisierte der Beirat Zivile Krisenprävention der Bundesregierung in seiner Stellungnahme zu „zivilen Planzielen.“5 Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zu Afghanistan betonte in ihrem Abschlussbericht mehrfach (u.a. in den Empfehlungen 12-14) die andauernde und vom Bedarf her zunehmende Bedeutung des Internationalen Krisenmanagements und die Rolle von ZKP-Ansätzen dabei.6

Wichtige Anstöße gibt die gerade erschiene SWP-Aktuell 36 / Juli 2024 „Sicherheitspolitik ´von unten´“ von Naja Douglas7. Sie bekräftigt die obigen Feststellungen zur Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen unter den Kriegsbedingungen der Ukraine – nicht nur im klassisch friedensfördernden Sinne, sondern auch als Kompensation in Bereichen, in denen staatliche Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.“ Es sei „absehbar, dass die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Akteure in einer potentiellen Nachkriegsphase zunehmen wird.“ Dies gelte „auch für andere Konflikte im OSZE-Raum.“ Unterschätzt würde bisher, was zivilgesellschaftliche Kräfte auch in sicherheitsrelevanten Themenfeldern leisten könnten, sowohl bei der Konfliktprävention, wie auch dem Konfliktmanagement und der Nachsorge (bezogen auf die drei OSZE-Dimensionen neben der dritten menschlichen auch der ersten politisch-militärischen).

Abschließende Bemerkung

Irritierend ist, dass im jüngsten Koalitionsvertrag explizit keine Rede mehr ist vom Internationalen Krisenmanagement und ziviler Krisenprävention ist, nur noch von Elementen dieser Politikfelder.  Vor diesen Hintergründen ist es besonders wichtig, dass der Auswärtige Ausschuss wieder einen Unterausschuss mit ZKP als einem Schwerpunkt einrichtet und eine überarbeitete Neuauflage der Leitlinien zur Krisenverhütung, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung zustande kommt.

Zur Erinnerung aus fürchterlich gegebenem Anlass

Beiratsstudie Schutzzonen: Möglichkeiten, Grenzen, Dilemmata von Andreas Heinemann-Grüder, Rainer L. Glatz, Philipp Rotmann, im Auftrag des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung, Februar 2021,

https://beirat-zivile-krisenpraevention.org/publikation/schutzzonen/

1 Die Abschnitte 1, 2 und 4 aus W. Nachtwei, Möglichkeiten und Grenzen ziviler Konfliktbearbeitung  angesichts kriegsbereiter Autokraten, Impuls bei der friedensethischen Konsultation der FEST am 25./26.05.2023, veröffentlicht in Ines-Jacqueline Werkner (Hrsg.) Friedensethik angesichts des Krieges in der Ukraine – Kontroversen und Neubestimmungen, Heidelberg 2024

2 Sierra, Felip Daza 2022: Ukrainischer gewaltfreier Widerstand im Angesicht des Krieges, https://friedensbildungswerk.de/Bilder/pdf/ukraine-gewaltfreier-ziviler-widerstand.pdf

5 Stellungnahme Stärkung der Fähigkeiten für integriertes Friedensengagement – Eckpunkte für zivile Planziele. Empfehlungen des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung, Berlin August 2024, https://beirat-zivile-krisenpraevention.org/publikation/schutzzonen/

6 Vgl. Abschlussbericht der Enquete-Kommission des Bundestages zu Afghanistan, Bundestagsdrucksache 20/14500 vom 27.01.2025, Empfehlungen 12-14 zum Krisenmanagement der EU, S. 20 ff.

 

 

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