Anregungen zur Neufassung der Krisenleitlinien der Bundesregierung von 2017

Seit 1994 engagiere ich mich auch für das Politikfeld (zivile) Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung. Die gravierende Unsicherheitslage erfordert Umorientierungen, aber keinen Rückbau von bewährten Fähigkeiten. Das wäre eine erneute strategische Dummheit.

 

Anregungen zur Neufassung der Krisenleitlinien der Bundesregierung, Winfried Nachtwei1, 22.03.2026

Vorbemerkung: Die Entwicklung des Politikfeldes „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung“ begleite und unterstütze ich seit 1994. 2002 konnte ich das Vorhaben Aktionsplan ZKP im Koalitionsvertrag verankern, 2016/17 war ich im Kontext des Beirats ZKP am Konsultationsprozess zu den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ der Bundesregierung beteiligt. Nachdem in der letzten Legislaturperiode die Überarbeitung der Leitlinien gestartet wurde, beabsichtigt die Bundesregierung jetzt eine Neufassung der Leitlinien vor dem Hintergrund der zzt. entstehenden neuen Nationalen Sicherheitsstrategie.

Mit den folgenden Anregungen schlage ich eine Brücke zwischen künftiger nationaler Sicherheits-strategie und neuen Krisenleitlinien. Ich habe solche Themen der Nationalen Sicherheitsstrategie (NSS) als Ausgangspunkt genommen, die dort auf jeden Fall behandelt werden müssen, um darüber zu den massiv veränderten Rahmenbedingungen und auch neuen Herausforderungen für das Politikfeld der Leitlinien zu kommen. Ich knüpfe an die Stellungnahme des Beirats zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine (Mai 2022) sowie meine Beiträge „Möglichkeiten und Grenzen ziviler Konfliktbearbeitung angesichts kriegsbereiter Autokraten“ (2023) und „Unfertige Anmerkungen zur veränderten Rolle von ziviler Krisenprävention etc. angesichts wuchernder Regellosigkeit und Konflikttreiber“ (August 2025) an.2

INHALT

1. Selbstvergewisserung: Grundwerte, nationale Interessen und Schlüsselerfahrungen deutscher Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik

1.1. Grundwerte

1.2. Nationale Interessen

1.3. Schlüsselerfahrungen

2. Bedrohungen für internationale und innerstaatliche Sicherheit und Frieden

2.1. Die Krisenleitlinien von 2017

2.2. Trends

2.3. Der russische Großangriff

2.4. Der radikalisierte Epochenbruch im Westen

2.5. Weitere Trends der internationalen Bedrohungslage (und Chancenlage)

2.6. Verschiebung von Konfliktmustern

3. Konsequenzen für die Grundwerte und nationale Interessen Deutschlands

4. Konsequenzen für das Politikfeld Krisenverhütung, Konfliktbewältigung und Friedensförderung, insbesondere auch seine zivilen Komponenten

4.1. Rückblick

4.2. Grenzerfahrung

4.3. Fortschreitende Zunahme von Fragilität

4.4. Der Kriegsverlauf in der Ukraine

4.5. Neue Wirkungsmöglichkeiten für Ansätze der zivilen Konfliktbearbeitung

1. Selbstvergewisserung: Grundwerte, nationale Interessen und Schlüsselerfahrungen deutscher Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik

1.1. Grundwerte:

– Friedensauftrag („dem Frieden der Welt“), Menschenrechts- und Völkerrechtsbindung des Grundgesetzes (Präambel, Art. 1.2, 19, 25 GG) und verfassungsrechtliche Schutzverantwortung (Art. 24.2, 26, 64 (56), 87a, 53a, 80a, 91, 115a-l)

– VN-Charta: Art. 1.1. Wahrung des Weltfriedens + internationaler Sicherheit; wirksame Kollektivmaßnahmen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten, Angriffshandlungen u.a. Friedensbrüche zu unterdrücken, und internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel zu bereinigen; Art. 1.2. unter Achtung der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker Entwicklung von freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen; Art. 1.3. für eine internationale Zusammenarbeit zur Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art. Art. 2.3. Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung; Art. 2.4. Verbot der Androhung und Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit von Staaten.  Anmerkung: Laut VN-Charta beinhaltet die Friedenspflicht konstruktive politische Friedensförderung und Kollektivmaßnahmen gegen Friedensbrüche und Aggressionen zum Schutz vor Gewalt.

Es gilt, den VN- und Verfassungsauftrag eines wehrhaften Friedens glaubwürdig gegenüber Tendenzen zu betonen, die das Staatsziel Frieden verkürzen, in Appeasement und Wehrlosigkeit münden lassen und teilweise gekapert haben, oder wo vor lauter berechtigter Betonung der Wiederherstellung von Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit das Verfassungsziel Frieden ins Abseits gerät, gar als Synonym für Appeasement gilt – als ginge es stracks um Kriegsvorbereitung und nicht mehr um Kriegsverhütung durch Friedensfähigkeit u n d Wehrhaftigkeit.

Die Leitlinien von 2017 formulierten das friedenspolitische Leitbild der Bundesregierung konkret und differenziert, nachdem sich vorher Grundlagendokumente von Bundesregierung und Koalitionen oft mit Aussagen wie „Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik“ begnügt hatten.

1.2. Nationale Interessen (lt. Deutsche NSS 2023, kursiv inhaltlich neu ggb. Weißbuch 2016)

– Schutz der Menschen, der Souveränität, nationalen Selbstbestimmung und territorialen Integrität Deutschlands, der EU und der Verbündeten (1);

– Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (2);

– Stärkung der Handlungsfähigkeit und des inneren Zusammenhalts der EU (3);

– Festigung der transatlantischen Allianz und der engen + vertrauensvollen Partnerschaft mit den USA (4);

– Wohlstand und sozialer Zusammenhalt in Deutschland (5);

– eine freie internationale Ordnung auf Grundlage des Völkerrechts, der VN-Charta + universeller Menschenrechte (6);

– Förderung von Frieden und Stabilität weltweit und das Eintreten für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, menschliche Entwicklung und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen als Voraussetzung für nachhaltige Sicherheit (7);

– nachhaltiger Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Begrenzung der Klimakrise und die Bewältigung ihrer Auswirkungen, die Sicherung des Zugangs zu Wasser und Ernährung und der Schutz der Gesundheit der Menschen (8);

offenes, regelgeleitetes internationales Wirtschafts- und Finanzsystem mit freien Handelswegen und einer gesicherten, nachhaltigen Rohstoff- und Energieversorgung (9).

Bezugnehmend auf das Weißbuch 2016 buchstabierten die Leitlinien 2017 im Kapitel 2.1.2. „Deutschlands Interesse an nachhaltigen und stabilen Friedensordnungen“ (S. 48/49) genauer folgende Interessenfelder:

– Schutz der Bürgerinnen + Bürger + Verteidigung der offenen Gesellschaft;

– Wohlstandssicherung und Welthandel;

– regelbasierte Ordnung und Völkerrecht;

– Reduzierung irregulärer + Förderung regulärer Migration;

– Rüstungskontrolle,m Abrüstung, Nichtverbreitung;

– Schutz natürlicher Lebensgrundlagen;

– Verlässlichkeit innerhalb kollektiver Sicherheitssysteme.

1.3. Schlüsselerfahrungen

– Der von Nazi-Deutschland verursachte Angriffskrieg gegen die europäischen Nachbarn, der Vernichtungskrieg im Osten und der europaweite Holocaust, der Weltkrieg zeigten, zu welcher massenhaften Menschenfeindlichkeit und Vernichtungsspolitik Menschen, darunter viele „ganz normale Männer“ unter bestimmten staatlichen und gesellschaftlichen Bedingungen in der Lage sind. Beim Aufwuchs des aggressiven NS-Staates fehlte es nicht an klarsichtigen Warnungen, insgesamt aber an realistischer Bedrohungswahrnehmung und internationaler gemeinsamer Wehrhaftigkeit. Nazi-Deutschland konnte die europäischen Nachbarn der Reihe nach überfallen, besiegen, im Osten mit Vernichtung überziehen, weil sie jeweils allein und wehrlos waren. Diese Schlüsselerfahrung europäischer Nachbarn vor allem im Osten ist in der deutschen Gesellschaft nicht Allgemeingut.

– Die VN-Charta (1945), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), das deutsche Grundgesetz (1949), die Völkermordkonvention (1951) formulierten die globalen und (west-) deutschen Schlussfolgerungen aus Weltkrieg und Völkermorden.

– Mit dem Wiederaufbau, der Herausbildung eines verlässlichen demokratischen Rechtsstaats, der europäischen Integration und transatlantischen Partnerschaft erlebte Deutschland so viele Jahr-zehnte von Stabilität und friedlichen Verhältnisse wie kaum eine Generation zuvor.

– Nach der friedlichen Revolution in der DDR und der deutschen Einigung öffnete sich die Bundesrepublik auch für militärisch abgesicherte VN-Friedenssicherung und multinationale zivil-militärische Kriseneinsätze und entwickelte neue Fähigkeiten und Instrumente ziviler Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung. Ehemalige Kriegsgegner waren nicht nur Verbündete in NATO und EU, sondern bildeten Strukturen mit nie dagewesener Integration. Die Orientierung auf Kriseneinsätze ging einher mit einer weitgehende Abrüstung von Fähigkeiten zur Landesverteidigung.

– Die Kriseneinsätze konnten auf dem Balkan den Ausbruch erneuter Kriegsgewalt verhüten und stabilisierend wirken. Erstmalig waren Bundeswehrsoldaten während des Kosovokrieges und in Afghanistan zeitweilig an einem Kriegseinsatz beteiligt. Das strategische Scheitern in Afghanistan, des größten, teuersten und opferreichsten aller deutschen und multinationalen Kriseneinsätze offenbarte erhebliche Strategiemängel, Machbarkeitsillusionen und Fähigkeitsdefizite im Hinblick auf Stabilisierung, gar Statebuildung in Räumen fragiler Staatlichkeit.

– Zahlreich war immer wieder der „überraschende“ Ausbruch von sicherheitspolitischen Großkrisen, vor denen Fachkreise wohl meist gewarnt hatten, die aber von verantwortlicher Politik sehr oft nicht ernst genommen wurden. (Kluft zwischen early warning und early action).

2. Bedrohungen für internationale und innerstaatliche Sicherheit und Frieden

2.1. Die Krisenleitlinien von 2017 konstatierten eine „Welt im Umbruch“, wo fragile Staatlichkeit ein zentraler Nährboden für gewaltsame Konflikte sei. Diese spielten sich zumeist innerhalb der Grenzen eines Staates ab, häufig mit einer internationalen Dimension, seltener zwischen souveränen Staaten. Die russische Annexion der Krim 2014 wurde nur indirekt angedeutet: Es müsse „denjeni-gen entgegengetreten werden, die Normen des Völkerrechts wir das Annexionsverbot (..) in Frage stellen“. Friedensförderung sollte fokussiert sein auf die Handlungsfelder legitime Politik, Sicher-heit, Rechtsstaatlichkeit, Wirtschaft/soziale Kohäsion + natürliche Lebensgrundlagen, Staatseinnah-men und öffentliche Dienstleistungen. (Im Aktionsplan von 2004 waren die strategischen Ansatz-punkte die „Herstellung verlässlicher staatlicher Strukturen“, die Schaffung von Friedenspotenzia-len und die „Sicherung von Lebenschancen.)

2.2. Global Peace Index 2025, Trends: „Global stability has deteriorated over the past 17 years, marked by substantial increases in political instability, the number and intensity of conflicts, deaths from conflict, and increasing geopolitical fragmentation. Peace has deteriorated every year since 2014. Over this period, 100 countries deteriorated and only 62 improved.“

Trend Report 11.12.2025: „Nie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es weltweit so viele Konflikte wie heute. Große Kriege dominieren die Schlagzeilen, doch die eigentliche Dynamik entsteht in Hunderten kleiner, chronischer Gewaltzonen, die Regionen destabilisieren, Lieferketten bedrohen und geopolitische Risiken für Staaten und Unternehmen dramatisch erhöhen.“ Die Zahl und Intensität inner- und zwischenstaatlicher Krisen im Süden und Osten der europäischen Nachbarschaft nehmen stetig zu. Das betonte der Europäische Rat ausdrücklich im letzten Civilian CSDP Compact von 2023.

2.3. Der russische Großangriff auf die Ukraine stellte den Tiefschlag des Afghanistan-Desasters schnell in den Schatten. 77 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs wieder zwischenstaatlicher Krieg in Europa: mit Landstreitkräften, Artillerie, Raketen, Drohnen zum Ziel, die ukrainische Eigenstaatlichkeit und Kultur zu vernichten und der Wiederherstellung des großrussischen Imperiums näher zu kommen. Terrorkriegsführung gegen die Energieversorgung, Infrastruktur, Zivilbevölkerung, Kultureinrichtungen, flankiert von Cyber- und Propagandaattacken. Unterdrückung jeder Opposition in Russland, Drohung mit Atomwaffeneinsatz gegen „zuviel“ militärischen Beistand für die Ukraine. Die Veto-Macht Russland blockiert den VN-Sicherheitsrat in seiner Hauptaufgabe Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Der russische Angriffskrieg ist kein Krieg wie viele andere. Es ist ein radikaler Bruch elementaren Völkerrechts, der Menschenrechte, aller Verträge zur europäischen Friedensordnung seit der KSZE-Schlussakte von Helsinki aus dem Jahr 1975.

Der Krieg gegen die Ukraine geht einher mit einer Zunahme hybrider Angriffe (Cyber, Ausspähung, Sabotage, Desinformation) gegen das demokratische Europa. Ziel der regelrechten Informations-kriegsführung ist, im Gleichklang mit rechts- und linkspopulistischen Strömungen demokratische Staaten und Gesellschaften zu spalten, zu schwächen und gefügig zu machen. Hybride Bedrohungen zielen in erster Linie auf die zivile Gesellschaft mit besonderen Fokus auf Deutschland und sind primär nur mit zivilen Mitteln abzuwehren.

Seit der Umstellung auf Kriegswirtschaft in Russland wird rapide aufgerüstet: Russland produziert inzwischen in drei Monaten mehr Waffen, Munition und Rüstungsgüter als alle europäischen Staaten in einem Jahr. 50% der russischen Rüstungsproduktion gehen an die Front, 50% in die Depots. Vor allem im Baltikum werden Szenarien befürchtet, wo Russland mit dem Anspruch des Schutzes russischer Minderheiten z.B. in Estland (Narva), Lettland (Lettgallen) oder Norwegen (Spitzbergen) begrenzt intervenieren und damit die NATO testen und politisch sprengen könnte (vgl. mein Kommentar zum „Narva-Szenario“ auf www.domainhafen.org vom 17.07.2025 und https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_101173360/russische-propaganda-moskau-zielt-auf-region-in-estland-ab.html ).

2.4. Radikalisierter Epochenbruch aus dem Westen

Zum Epochenbruch des russischen Angriffskrieges kam mit der zweiten Amtszeit von US-Präsident Trump ein zweiter, global und für das demokratische Europa möglicherweise noch bedrohlicherer Epochenbruch hinzu. Die rasante Destruktion von Rechtsstaatlichkeit, die Angriffe auf die Freiheit der Wissenschaft und Medien, die Schwächung und Liquidierung von Institutionen und Politik-feldern verantwortlicher Regierungsführung, die gewalttätige Verfolgung von Migranten, die Relativierung transatlantischer Bündnisverlässlichkeit, der Ausstieg aus zentralen VN-Organisatio-nen und Abkommen wie WHO, UNHCR, UNESCO, UN-Menschenrechtsrat, Pariser Klimaab-kommen (und damit deren massive Schwächung), die Entführung des venezuelanischen Präsiden-ten, die Okkupationsdrohungen zu Grönland gegen den NATO-Verbündeten Dänemark, der völkerrechtswidrige Krieg gegen den Iran … Insgesamt ein Generalangriff mit enormem Tempo gegen die VN-regelbasierte Ordnung zugunsten eines ungehemmten, lügenbasierten und unberechenbaren Rechts des Stärkeren. Die laut Nationaler Sicherheitsstrategie der USA offiziell erklärte Gegnerschaft gegen die demokratischen und rechtsstaatlich verfassten NATO-“Verbündeten“ und die aktive Unterstützung antidemokratischer und autoritärer Kräfte in Europa. Die Abhängigkeiten des demokratischen Europa von den USA sind erheblich, nicht kurzfristig behebbar – und damit auch seine Verwundbarkeiten.

2.5. Weitere Trends der internationalen Bedrohungslage sind im informellen Beratungspapier aus den Reihen des Beirats (Geopolitische Ausgangslage) aufgeführt.

Generell wäre es sinnvoll, das Lagebild um eine Dimension zu ergänzen, die gemeinhin wenig Beachtung findet: konstruktive Prozesse, Akteure, Trends. Die systematische Erfassung solcher Chancen (Chancenlage) könnte die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit von Krisenprävention und Friedensförderung erheblich verbessern.3

2.6. Verschoben haben sich die Konfliktmuster: Neben die vielen Beziehungs-, Sach-, Werte-, Rollen-, Interessen- etc. Konflikte, die grundsätzlich durch Verständigung, Interessenausgleich und Kompromisse eingedämmt, geregelt, gar gelöst werden können, treten zunehmend antagonistische Konflikte, wo rücksichtslose und illegale Interessendurchsetzung schwächere Staaten, Minderheiten und gesellschaftliche Gruppen in ihren elementaren, ja existentiellen Interessen bedrohen. Bei solchen Konflikten stößt einvernehmliche Konfliktlösung, gar Bearbeitung von Konfliktursa-chen an ihre Grenzen. In den Vordergrund rücken damit Ansätze der Konflikteindämmung und der freiheitlich-demokratische Selbstschutz – ohne dabei das hartnäckige Bemühen um kooperative Problem- und Konfliktlösungen und Unterstützung globaler VN-Friedensicherung zu vernach-lässigen.

3. Konsequenzen für die Grundwerte und nationalen Interessen Deutschlands

Die freiheitlich-demokratische Grund(werte)ordnung der Bundesrepublik ist existentiell von Ost und West, von außen und innen bedroht wie nie zuvor in den 77 Jahren ihres Bestehens. Wir stehen in einem politischen Verteidigungsfall. Massiv bedroht sind die nationalen Interessen (1, bezogen auf östliche Verbündete), (2), (4), (6), (9). Gefährdet/unter Druck sind die nationalen Interessen (3), (5), (7), (8).

Bis Anfang der 2020er Jahre stand die Beteiligung an Internationalem Krisenmanagement (IKM), Stabilisierung und Friedensförderung im Vordergrund deutscher auswärtiger Sicherheitspolitik – zum Schutz bedrohter Bevölkerungen in Konfliktländern und mit der Absicht, von dort ausgehende Bedrohungen für die eigene Sicherheit fernzuhalten. Seit dem russischen Großangriff hat sich der sicherheitspolitische Fokus auf den deutschen und europäischen Selbstschutz und die Wiederherstellung von Verteidigungsfähigkeit verlagert, um durch glaubwürdige Abschreckung Frieden in Europa sichern zu können, jetzt erstmalig ohne verlässlichen Rückhalt der USA, der bisherigen Führungsmacht der NATO.

4. Konsequenzen für das Politikfeld Krisenverhütung, Konfliktbewältigung und Friedensförderung, insbesondere auch seine zivilen Komponenten

4.1. Rückblick: Im Kontext der Kriege auf dem Balkan in den 1990er Jahren wurde der Bedarf an neuen, über die traditionelle Diplomatie und Entwicklungszusammenarbeit hinausgehenden Instrumenten und Ansätzen der Zivilen Krisenprävention, Konfliktbearbeitung Friedensförderung bei innerstaatlichen Konflikten unübersehbar. Aus der Einsicht, dass Frieden Fachleute, Fähigkeiten und Gesamtkonzepte braucht, entstanden in Deutschland nach 1998 das Zentrum Internationale Friedenseinsätze (ZIF), der Zivile Friedensdienst (ZFD), die Deutsche Stiftung Friedensforschung, das Förderprogramm zivik, die Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt) – eine neue Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung.4

Der Aktionsplan Zivile Krisenprävention der Bundesregierung von 2004 nannte als strategischen Ansatzpunkte die Herstellung verlässlicher staatlicher Strukturen, Schaffung von Friedenspotenzia-len und Sicherung von Lebenschancen. Der „Review 2014“ Prozess des Auswärtigen Amtes mündete 2015 u.a. in der Gründung der neuen Abteilung S für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge. Die damit ermöglichte deutliche Stärkung von Krisenfrüherkennung, Friedens-mediation und Stabilisierungskapazitäten war überfällig. Im ersten Jahrzehnt des Afghanistan-Einsatzes habe ich als Intensiv-Begleiter des Einsatzes immer wieder erlebt, wie quantitativ schwach die AA-Kapazitäten auf den Feldern Stabilisierung und Förderung von Staatlichkeit waren. Nach einem sehr offenen und konstruktiven Konsultationsprozess (vgl. https://peacelab.blog/ ) beschloss 2017 das Bundeskabinett die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ der Bundesregierung. In sie floss viel von dem Erfahrungsreichtum ein, der sich inzwischen bei staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren von Krisenengagements angesammelt hatte. Zentrale Aussagen waren: „Vermeidung von Krieg und Gewalt in den internationalen Beziehungen, das Verhindern von Völkermord und schweren Menschenrechtsverletzungen (…) gehören zur deutschen Staatsraison“. (S. 47) „Wo immer möglich geben wir zivilen Maßnahmen der Konfliktlösung den Vorrang“, auch wenn bei der Stabilisierung von Nachkriegsgesellschaften militärische Maßnahmen gegebenenfalls notwendig seien.5

4.2. Grenzerfahrung: Für das Politikfeld (ziviler) Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung war die mit dem russischen Großangriff losbrechende Sturmflut von zwischenstaatlicher Kriegsgewalt ein besonderer Schock: Ihr Politikfeld war seit mehr als 20 Jahren überwiegend auf innerstaatliche Konflikte fokussiert, die Möglichkeit zwischenstaatlicher Kriege wurde weitestgehend ausgeblendet. (vgl. Leitlinien S. 23) Mit ihren strategischen Ansatzpunkten und Handlungsfeldern, ihrer Strukturbezogenheit, Dialog-, Verständigungs- und Menschenrechtsorientierung, mit ihrem eher optimistischen Menschen- und Weltbild war (zivile) Konfliktbearbeitung jetzt mit ihrer totalen Negation konfrontiert. Wo zivile Krisenprävention primär auf der gesellschaftlichen Mikro- und Mesoebene mit Zeithorizonten von Jahren arbeitete, rollte jetzt binnen Minuten, Tagen, Wochen auf der politischen und gesellschaft-lichen Makroebene die russische Kriegsmaschinerie heran. Das so notwendige und unverzichtbare Politikfeld versagte nicht. Es stieß an seine Grenzen, war überfordert, wehrlos und konnte keinen Schutz gewährleisten.

4.3. Die fortschreitende Zunahme von Fragilität und Zonen bewaffneter Konflikte nicht zuletzt in der europäischen Nachbarschaft beweist, wie groß, ja zunehmend der Bedarf an einer Politik der Krisenverhütung, Stabilisierung etc. und Internationalem Krisenmanagement (IKM) ist. Seit 2021/22 fokussiert sich deutsche und europäische Sicherheitspolitik begründet auf Landes- und Bündnisverteidigung. Dass aber zugleich weltweit die Mittel für humanitäre Hilfe, Stabilisierung und Peacebuilding massiv runtergefahren (seitens der USA gestrichen) werden, hat verheerende humanitäre und konfliktverschärfende Wirkungen. Die Hintanstellung, z.T. Abwendung von IKM widerspricht den Grundwerten der VN-Charta, des Grundgesetzes und den weitsichtigeren Sicherheitsinteressen der demokratischen Länder. In den kommenden Jahren werden nach Waffenstillständen in kriegszerrütteten und -zerstörten Gesellschaften und Regionen (Gaza, Ukraine, Golfregion) zivil-militärische Stabilisierung und Peacebuilding eine gigantische Herausforderung für die Staatenwelt werden. Da werden die selbstkritischen Erfahrungen und Lehren der früheren Kriseneinsätze wieder hoch aktuell sein!

Zugleich muss nüchtern geprüft werden, wie zivile Ansätze und Maßnahmen wirksamer gestaltet werden können und angesichts der Schnelligkeit destruktiver Prozesse nicht überrollt werden.

4.4. Friedenarbeit unter Kriegsbedingungen: Der Kriegsverlauf in der Ukraine zeigte, dass ausschließlich ziviler gewaltloser Widerstand (soziale Verteidigung) gegenüber einer Distanz- und Terrorkriegsführung und einer enthemmten Soldatesksa aussichtslos ist. Zugleich erwies sich aber, dass zivilgesellschaftlicher Einsatz in der Nachbarschaftshilfe, bei der Überlebenshilfe unter Beschuss, menschlichem Beistand, Reparaturen nach Kriegsschäden und vielfältiger Unterstützung der Streitkräfte von enormer Bedeutung war und ist. Bei der Veranstaltung zu 30 Jahren /Forum/Ziviler Friedensdienst – Pro Peace verdeutlichte eine Gesprächsrunde mit Aktiven von Partnerorganisationen aus der Ukraine und Israel/Palästina eindrucksvoll, dass gesellschaftliche Friedensarbeit auch unter Kriegs- und Gewaltbedingungen notwendig, möglich und wirksam ist. Zum Beispiel Ukraine: Sie trägt unter enormem Stress, Ängsten und Erschöpfung zum Zusammen-halt, psychischem Durchhalten und Resilienz bei. Das ist zivilgesellschaftliche Graswurzelarbeit von strategischer Bedeutung!6 Begünstigend wirkt sich dabei die Tatsache aus, dass die Ukraine als ein Land der Gemeinden gilt, und dass die Kraft der Gemeinden durch eine von der GIZ unterstützte Dezentralisierungs-Reform gestärkt wurde. Im SWP-Aktuell 36/Juli 2025 „Sicherheitspolitik von unten“7 betont Naja Douglas die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen unter den Kriegsbedingungen der Ukraine „nicht nur im klassisch friedensfördernden Sinne, sondern auch als Kompensation in Bereichen, in denen staatliche Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist“. Unterschätzt würde bisher, was zivilgesellschaftliche Kräfte auch in sicherheitsrelevanten Themenfeldern leisten könnten.  Im Unterschied zu vielen Akteuren der zivilen Konfliktbearbeitung im Westen sehen sich die meisten zivilen Aktiven in der Ukraine aber nicht als Alternative zur militärischen Verteidigung, sondern als unverzichtbare Unterstützer und Ergänzung. (Vgl. die literarischen Reportagen des bekannten ukrainischen Autors Andriy Lyubka „Die Rückseite des Krieges“ und die Reportage „Im Widerstand“ von Stefan Locke, FAZ 24.02.2026, über die aus Lebenserfahrung erwachsene besondere Selbstorganisationsfähigkeit an der Basis der ukrainischen Gesellschaft.)

4.5. Neue Wirkungsmöglichkeiten für Ansätze und Akteure der (zivilen) Konfliktbearbeitung:

In Deutschland gibt es einen wachsenden Bedarf an Maßnahmen und Aktiven zur innergesellschaftlichen zivilen Konfliktbearbeitung. Der neue „Kooperationsverbund Demokratische Konfliktbearbeitung“, gefördert durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist dazu ein wichtiger Schritt.

Angesichts der enormen Zunahme an hybriden, vor allem gegen den Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft gerichteten Angriffe ist die Stärkung demokratischer Resilienz und Wehrhaftigkeit von elementarer Bedeutung. Hier ist der Nachholbedarf enorm und eine gesamtgesellschaftliche demokratische Wehrhaftigkeit noch weit entfernt. In großen Teilen der Gesellschaft ist die Bedrohungswahrnehmung wenig faktenbasiert. Überfällig ist eine nüchterne Bedrohungskommunikation, die Verharmlosungen wie Alarmismus vermeidet und vor allem glaubwürdig ist. Sie muss einhergehen mit einer Kommunikation, die Ohnmachtsgefühle überwinden und ermutigend wirken kann.

Wo es immer um Friedenssicherung für Deutschland und das demokratische Europa insgesamt geht, wäre ein aktives Lernen von den kollektiven Erfahrungen und Perspektiven gerade von den Partnern im Osten und Nordosten sinnvoll. (Ich selbst habe das seit 1989 bei meinen Kontakten ins Baltikum erlebt.)

Maßnahmen und Akteure der ZKB können und sollten zur demokratischen Wehrhaftigkeit vielfältige und wichtige Beiträge leisten. Dafür wären aber verschiedene Verständigungen erforderlich im Hinblick auf

– erhaltens- und verteidigungswürdige Werte und Realitäten; hier gibt es angesichts des verbreiteten und gezielt geschürten Vertrauensverlustes in „die“ Politik und Demokratie insgesamt viel Klärungsbedarf; im Unterschied zu europäischen Ländern mit Okkupationserfahrungen scheint in Deutschland nationale Selbstbestimmung seltener zu den verteidigungswürdigen Werten gezählt zu werden;

– die Wahrnehmung und realitätsnahe Bewertung von Bedrohungen und Chancen und die Überprüfung bisheriger friedens- und sicherheitspolitischer Gewissheiten vor dem Hintergrund historischer und aktueller Erfahrungen (Erfahrungslernen);

– die Einsicht in verschiedene Wirkungsmöglichkeiten und Rollen, wo es in der Regel niemand alleine schafft, wo es auf Kompatibilität und bestmögliches Zusammenwirken ankommt; dabei der Abbau wechselseitiger zivil-militärischer Vorbehalte durch Pragmatismus, gemeinsame Weiterbildung und Übungen;

– die zentrale Rolle kommunaler Grundversorgung, Selbstorganisation, Netzwerke und umfassender sozialer Kompetenz;

– die Öffnung zivilgesellschaftlicher Akteure (incl. Soziale Verteidigung) zur zivilen Verteidigung / Gesamtverteidigung und umgekehrt.

5. Abschließende Bemerkung

Das Politikfeld Krisenverhütung, Konfliktbewältigung und Friedensförderung steht gegenwärtig so sehr unter Druck wie nie zuvor. Erheblich sind die Haushaltskürzungen auf diesem Feld. Die Anzeichen häufen sich, dass die in den letzten 20 Jahren entwickelten neue Fähigkeiten der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung rückgebaut werden. Das wäre angesichts der Ausbreitung von Krisenregionen und künftiger Post-Conflict-Szenarien friedens- und sicherheitspolitisch grob fahrlässig und kurzsichtig. Zugleich würde damit das Potenzial dieses Politikfeldes im Kontext der Stärkung gesamtgesellschaftlicher Resilienz und Wehrhaftigkeit ignoriert.

Auswahl an Beiträgen zur ZKP

Vorschlag eines „Ausbildungszentrums für zivile Konfliktbearbeitung“ an die grüne Verhandlungskom-mission zu den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und B`90/Die Grünen in NRW, 21.05.1995 (erfolgreich)

Gruppenantrag von Rainer Eppelmann, W. Nachtwei, Gert Weisskirchen, unterstützt von Armin Laschet, Heiner Geißler (CDU), Echart Kuhlwein, Markus Meckel, Uta Zapf (SPD), Christa Nickels (Grüne ), Irmgard Schwätzer (FDP), Förderung des zivilen Friedens in Bosnien-Herzegowina und anderen Gebieten im ehemaligen Jugoslawien, Entwurf 14.06.1996 (von Entwicklungsminister Spranger gestoppt)

Bundestagsantrag: „Förderung der Handlungsfähigkeit zur Zivilen Krisenprävention, zivilen Konfliktregelung und Friedenskonsolidierung“, von: Uta Zapf u.a. SPD, von Winfried Nachtwei u.a. Bündnis 90/Die Grünen (federführender Autor Andreas Körner), BT-Drs. 14/3862, 7. Juli 2000 (Bundestagsdebatte am 9.11.2000 und 15.3.2001, beschlossen mit den Stimmen der rot-grünen Koalition), https://dserver.bundestag.de/btd/14/038/1403862.pdf . In Englisch: Motion tabled by Members of Parliament (…) Promotion of capabilities for civil crisis prevention, civil conflict settlement and peace consolidation

Kommentar: Aktionsplan Krisenprävention: Großer Fortschritt an Friedensfähigkeit, Mai 2004; http://nachtwei.de/pdf/ak_plan_ziv_wn.pdf

Dankschreiben an Staatssekretär Dr. Klaus Scharioth (AA) zum gerade vom Kabinett verabschiedeten Aktionsplan, zu Peace counts, zu „Friedenserhaltender Dialoglinie mit gemäßigten Islamisten“ vom 19. Mai 2004

10 Jahre Auslandseinsätze der Polizei NRW: „Diamanten der deutschen Außenpolitik“, Feier im Bildungszentrum Brühl des Instituts für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW (IAF) am 19. Juni 2004, Bericht, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&ptid=1&catid=81-107&aid=507

Pazifismus zwischen Ideal und politischer Realität, Buchbeitrag in: Barbara Bleisch, Jean-Daniel Strub (Hg): Pazifismus – Ideengeschichte, Theorie und Praxis, Haupt-Verlag, Zürich 2006, http://nachtwei.de/downloads/beitraege/Winfried_Nachtwei_Pazifismus.pdf

Kommentare zum Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ von 2003, 2004, 2005 und 2010, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=86&aid=1281

Lehren aus 10 Jahren Aktionsplan Zivile Krisenprävention – Wie weiter? Statement bei der öffentlichen Sitzung des Unterausschusses „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ am 5. Mai 2014 im Deutschen Bundestag, https://www.bundestag.de/blob/280672/273a1e386460932028291390c43ab3c9/nachtwei-data.pdf

Bundestagsdebatte zur zivilen Krisenprävention – Bundespräsident würdigt zivile Friedensexperten – Doppelpremiere zur rechten Zeit (Besuch beim ZIF und Bellevue-Forum), 15. Februar 2015, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1341

Ziviles Krisenengagement und Friedensförderung in stürmischen Zeiten: Veränderte Rahmenbedingungen seit dem Aktionsplan 2004, 24.11.2016, www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1438

Deutlicher Fortschritt, aber mit Handicaps, Kommentar zu „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ – Leitlinien der Bundesregierung, 29.6./1.7.2017, www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1482

Krisenfrüherkennung und Vorausschau in der Friedens- und Sicherheitspolitik: Früher, entschiedener, substanzieller agieren! In: STRATEGIC FORESIGHT: Mehr Weitblick, weniger Krisen? E-Journal Ethik und Militär, Ausgabe 01/2018, Zentrum Ethische Bildung in den Streitkräften/zebis Hamburg, www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1530 , http://www.ethikundmilitaer.de/de/themenueberblick/20181-strategic-foresight/

Zivile Konfliktbearbeitung im Kontext vernetzter Sicherheit, in: Ines-Jacqueline Werkner/Heinz-Günther Stobbe (Hrsg.), Friedensethische Prüfsteine ziviler Konfliktbe-arbeitung, Wiesbaden 2020, S. 109-130, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1622

(Mitarbeit Schreibgruppe) Stellungnahme ZUM RUSSISCHEN ANGRIFFSKRIEG GEGEN DIE UKRAINE, Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung, Mai 2022, https://beirat-zivile-krisenpraevention.org/neuigkeit/stellungnahme-des-beirats-zum-russischen-angriffskrieg-gegen-die-ukraine/

Möglichkeiten und Grenzen ziviler Konfliktbearbeitung angesichts kriegsbereiter Autokraten, Impuls im Rahmen der friedensethischen Konsultation an der FEST Heidelberg, Juli 2023, in: Ines-Jacqueline Werkner (Hrsg.), Friedensethik angesichts des Krieges in der Ukraine – Kontroversen und Neubestimmungen, Heidelberg 2024, S. 75-88, https://doi.org/10.11588/heibooks.1339

1 Mitglied im Beirat Zivile Krisenprävention + Friedensförderung der Bundesregierung, im Beirat Innere Führung des Verteidigungsministers, im Präsidium der DGVN, Vorstand „Gegen Vergessen – Für Demokratie“; ehem. MdB (1994-2009, Verteidigungsausschuss, UA Abrüstung, Rüstungskontrolle; Sachverständiger in der Enquete-Kommission des Bundestages zu Afghanistan. Liste meiner Beiträge + Berichte 1996-2018, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=77&aid=1561 und https://domainhafen.org/category/zivile-friedensfoerderung/

3 Vgl. „Ziviles Krisenengagement in stürmischen Zeiten: Veränderte Rahmenbedingungen seit dem Aktionsplan 2004. Krisentrends und Positivtrends“, 23.11.2016, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=77&aid=1438 , bisher 43.915 Aufrufe)

4W. Nachtwei, Zivile Konfliktbearbeitung im Kontext Vernetzter Sicherheit, 2020, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=77&aid=1622

5 W. Nachtwei, „Deutlicher Fortschritt, aber mit Handicaps“, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1482 )

6 Vgl. W. Nachtwei, Bericht von 30 Jahre Pro Peace, www.domainehafen.org ; ein Interview mit Alkokul + Julia, ZFD Ukraine, https://login.mailingwork.de/-viewonline2/1593/15931/711/Hxgh10M3/hOEHPpKiul/1

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