Ukrainekrieg: Meine Antworten auf ein Flugblatt mit kritischen Fragen zur Politik von NATO, Bundesregierung und Grünen

Vor meinem Vortrag über „Nie wieder!! Nie wieder? Verantwortung zum Schutz vor Kriegs- und Massengewalt“ an der Katholischen Hochschule NRW in Münster wurde ein Flugblatt mit kritischen Fragen verteilt. Hier meiine Antworten:

Ukrainekrieg: Ein Flugblatt mit kritischen Fragen zur Politik von  NATO, Bundesregierung, Grünen & meine Antworten

Winfried Nachtwei, Mitglied im Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung, im Vorstand von „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ (20.06.2022)

Anfang Juni hielt ich beim „Forum an der Piusallee“ der Katholischen Hochschule NRW in Münster den Vortrag „Nie wieder! Nie wieder? Verantwortung zum Schutz vor Kriegs- und Massengewalt“. Der Bericht von der Veranstaltung unter https://katho-nrw.de/news/detailansicht/deutschland-ist-in-sachen-verhinderung-von-voelkermord-ein-laiendarsteller-winfried-nachtwei-zu-gast-beim-forum-an-der-piusallee , auf meiner Übergangs-Website www.domainhafen.org und auf www.facebook.com/winfried.nachtwei

Vor der Aula wurde ein Flugblatt verteilt mit der Überschrift

„Fragen an die, die eine Aufrüstung von Bundeswehr und NATO wollen, von denen, die Abrüstung, Diplomatie und Verständigungspolitik wollen“ Es endete mit  „Die Waffennieder!“

Ohne Kenntnis des Vortrags war damit nahegelegt, wer für Frieden ist und wer nicht. Da der Vortrag nur zum kleineren Teil auf den Ukrainekrieg einging, möchte ich auf die 14 Fragen des Flugblatts auch auf diesem Weg antworten:

(1) „Welche konkreten Ziele werden mit den Waffenlieferungen an die Ukraine, der Ausweitung der NATO und der gigantischen Aufrüstung der Bundeswehr verfolgt? Gibt es eine Exitstrategie aus diesem Krieg?“

Die Ziele der Waffenlieferungen sind, einem völkerrechtswidrig überfallenen Land bei der Wahrnehmung des Völkerrechts der Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta) beizustehen. Ein solcher Beistand ist völkerrechtskonform und de facto angesichts der Vorgehensweise und der Ziele der russischen Angreifer Überlebenshilfe.

Angesichts der Tatsache, dass den deutschen Vernichtungskriegern vor 80 Jahren 8 Millionen Menschen, ein Viertel der ukrainischen Bevölkerung, davon fünf Millionen Zivilisten und 1,5 Millionen jüdische Menschen zum Opfer fielen, ist Deutschland meiner Überzeugung nach moralisch verpflichtet, diese Überlebenshilfe zu leisten. (vgl. mein Beitrag „Zwischen Geschichtsvergessenheit und historischer Verantwortung“, https://domainhafen.org/2022/04/10/zwischen-geschichtsvergessenheit-und-historischer-verantwortung-der-deutsche-vernichtungskrieg-in-der-ukraine-1941-43/ ),

Eine NATO-Aufnahme der Ukraine ist in der NATO überwiegend nicht gewollt. Bewusst ist, dass dies für Russland eine gefährliche rote Linie ist.

Die bisherigen neutralen Staaten Schweden und Finnland streben wegen der russischen Aggression in die NATO. Sie nehmen damit das völkerrechtliche Prinzip der freien Bündniswahl für sich in Anspruch, das auch in etlichen Völkerrechtsabkommen (Schlussakte von Helsinki, Charta von Paris u.a.) verankert ist.

Ich habe selbst den Prozess der NATO-Osterweiterung seit den 90er Jahren miterlebt. Ausschlaggebend war dabei das historisch begründete Sicherheitsinteresse der baltischen Staaten, von Polen u.a., die ihre kollektiven Erfahrungen mit der Sowjetunion gemacht hatten.

In den letzten Jahren wurde in Deutschland viel von den legitimen Sicherheitsinteressen Russlands gesprochen, fast nie von den Sicherheitsinteressen der Kleineren zwischen Russland und Deutschland.

Das 100-Miiliarden-Sondervermögen (Sonderschulden) Bundeswehr ist unbestreitbar das größte und teuerste Investitionsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik. Um dies aber seriös und nicht reflexhaft bewerten zu können, sind Schlüsselfragen zu klären:

– Wie steht man zum verfassungsmäßigen Auftrag der Bundeswehr (Friedensauftrag, Landes- und Bündnisverteidigung, kollektive Sicherheit),

– wie beurteilt man die gegenwärtige und absehbare Bedrohungslage; die Ausstattung und Fähigkeiten zur Auftragserfüllung.

In Vergessenheit geraten ist vielfach, dass Verteidigung lt. Art. 87a Grundgesetz der Kernauftrag der Bundeswehr ist. Seit den 90er Jahren dominierte die Wahrnehmung, Deutschland sei von Freunden umgeben, der Verteidigungsauftrag nicht mehr aktuell, in den Vordergrund rückten Kriseneinsätze im UN-Auftrag. (Beiträge zu kollektiver Sicherheit Art. 24 (2) Grundgesetz)

Hierfür wurde die Bundeswehr mit leichterem Gerät umgerüstet. In zentralen Bereichen der Verteidigung gab es zugleich eine gigantische Abrüstung:

– Die Mannschaftsstärke ging von 490.000 in 1989 auf 183.638 heute zurück

– Die Zahl der Kampfpanzer von 4.500 auf 225, der Schützenpanzer von 2.136 auf 726, die Zahl der Kampfflugzeuge von 620 auf 230, der Schiffe von 190 auf 60, der U-Boote von 24 auf 6.

– Die Artillerietruppe umfasste 42.000 Soldaten in 81 voll ausgestatteten Artilleriebataillonen, heute sind es noch vier mit 3.500 Soldaten Die Zahl der Panzerhaubitzen ging von 812 auf 121 zurück, davon 70% aus Altersgründen einsatzbereit.

– Die heute noch acht Brigaden (je 5.000 Soldaten) des Heeres sind seit Minister de Maiziere nur zu 70% ausgestattet – und damit nur nach langwieriger Ausrüstungs“fernleihe“, nie aus dem Stand einsatzfähig. Die Vollausstattung einer Brigade kostet 3,5 Mrd. Euro.

Nicht geplant ist zzt. eine Erhöhung der Großverbände der Bundeswehr. Damit würde eine reale Aufrüstung beginnen.

Bei der gigantischen Summe von 100 Mrd. geht es um nicht mehr, als die Bundeswehr voll auszustatten und dadurch ihrem Kernauftrag gemäß einsatzfähig zu machen. Mit dem politischen Ziel, durch glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit potenzielle Angreifer abhalten/abschrecken zu können.

Auf einem anderen Blatt steht, dass bei der vor wenigen Tagen bekannt gewordenen „Einkaufsliste“ ein Gesamtkonzept fehlt und damit eine nachvollziehbare militärische Begründung für die geplante Gewichtung der Ausgaben fehlt. (vgl. Peter Carstens, Viel Geld für vieles, FAZ 2. Juni)  Dass das hanebüchene Beschaffungswesen der Bundeswehr dringend und schleunigst reformiert werden muss, ist seit langem in der sicherheitspolitischen Community Konsens.

Das Großrisiko bei alledem ist, darüber in ein erneutes Wettrüsten zu geraten. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, so schnell wie möglich zu einer Wiederbebung der Rüstungskontrolle in Europa zu kommen.

– Wie soll es eine Exitstrategie geben, wo der Angriffskrieg mit voller Brutalität läuft, wo Putins Kriegsziele nur z.T. zu erkennen sind, wo die Eroberung von Odessa und damit der Verlust der ukrainischen Verbindung zum Schwarzen Meer droht. In solchen Situationen extremer Ungewissheit muss – und wird auch – in Szenarien und Optionen gedacht werden.

(2) „Was kommt nach den Waffenlieferungen? Wo sind die Grenzen der Bundesregierung, sich militärisch zu engagieren?“

Die Grenzen sind von der NATO, USA, Bundesregierung von Anfang an unüberhörbar genannt worden: Keine nach den Kriterien des Völkerrechts direkte Kriegsbeteiligung. Deshalb keine Flugverbotszone. Eine militärische Konfrontation zwischen NATO und Russland muss auf jeden Fall vermieden werden.

Wenn Russland aber z.B. die baltische Staaten angreifen würde, dann wäre das der Bündnisfall.

(3) „Hätte der Westen im Vorfeld des Angriffes auf die Ukraine diese Eskalation verhindern, mindestens aber erschweren können? Hat es politische Fehler gegeben? Gibt es eine Mitverantwortung des Westens? Wo sind die diplomatischen Ansätze, um solche Fehler zukünftig zu vermeiden?“

Sicher hat es politische Fehler gegeben: Zuallererst, dass Putin in seiner Zielsetzung (Wiederherstellung des russischen Imperiums, unbedingte Verhinderung demokratischer Entwicklungen) und seiner Politikmethode (angefangen bei Tschetschenien, dann Georgien, Syrien, Krim und Donbass, KGB-Sozialisation) nicht genügend ernst genommen wurde; dass vor allem unter Steinmeier und Gabriel die Gasabhängigkeit Deutschlands von Russland enorm gesteigert wurde; dass insgesamt in breiten Teilen der deutschen Politik und der Gesellschaft das Risiko von Machthabern, die sehr wohl auf Gewaltlösungen setzen, für die Dialog Zeichen von Schwäche ist, ausgeblendet wurde. (Eine Verdrängungsbereitschaft gegenüber Worst-Case-Szenarien war auch in anderen Bereichen festzustellen: die „Überraschung“ der Bundesregierung angesichts des schnellen Absturzes in Afghanistan im vorigen Sommer; die „überraschende“ Pandemie, die in der Fach-Community sehr wohl auf dem Schirm war, darüber hinaus aber verdrängt wurde)

Unter allen Parteien hatten die Grünen auf Bundesebene noch die realistischste und an den Menschenrechten orientierte Position zum Putin-Kurs. Schon bei Kanzler Schröder hatten wir erheblichen Streit mit seiner Anschmiegsamkeit gegenüber Putin.

Verbreitet sind Kritiken, der Westen und die Bundesrepublik hätten zu wenig Rücksicht auf die „legitimen Sicherheitsinteressen Russlands“ genommen. Der Haken an dieser Kritik ist, dass dabei regelmäßig die Sicherheitsinteressen der kleineren osteuropäischen Länder mit ihren oft traumatischen Erfahrungen mit der Sowjetunion, ihre Angst vor einem erneuten Deal der Großen zu Lasten der Kleineren,  unter den Tisch fielen.

Seit dem Truppenaufmarsch an den Grenzen der Ukraine gab es intensivste diplomatische Bemühungen, so sehr wie selten in der jüngeren Geschichte.

Die diplomatischen Bemühungen waren richtig und sie bleiben richtig. Aber sie stießen brutal an ihre Grenzen. Wo der Alleinherrscher einer führenden Atommacht und UN-Veto-Macht die demokratisch gewählte Regierung der Ukraine als Neonazis verleumdet und damit zum Abschuss freigibt sowie der Ukraine die Eigenstaatlichkeit abspricht, wo die Art der russischen Kriegführung systematisch auch auf zivile Infrastruktur und Wohnviertel, auf die Vernichtung eines demokratischen und selbständigen ukrainischen Staates zielt – worüber soll man da zzt. verhandeln?

(4)Kehrt sich die sicherheitspolitische Philosophie der Bundesregierung, speziell der Grünen, von einer Verständigungs- und Entspannungspolitik um in einen neuen Militarismus? Garantieren jetzt mehr Waffen (Wehretat auf 100.000.000.000 Euro Sondervermögen / 2% des Bruttosozialprodukts aufgestockt) den Frieden? Lehrt uns das unsere Geschichte?“

Von Verständigungs- und Entspannungspolitik zu neuem Militarismus? Ganz und gar nicht! Aber unübersehbar ist – auch wenn im Flugblatt davon fast keine Rede ist -, dass in Europa seit vier Monaten ein Angriffskrieg nicht nur gegen die Ukraine tobt, sondern gegen die Grundprinzipien der europäischen und globalen Friedensordnung.

Wie soll gegenüber solchen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechern Verständigungs- und Entspannungspolitik, die über notwendige Eskalationsvermeidung hinausgehen würde, aussehen?

Runde Tische mit den Angreifern? Verzicht auf politische Verurteilung durch die UN-Generalversammlung, Verzicht auf Sanktionen, Verzicht auf nationale Selbstverteidigung der Angegriffenen, Verzicht auf Überlebenshilfe für die Überfallenen? Auf solche völkerrechtskonformen Maßnahmen zu verzichten, hieße, dem „Recht des Brutalsten“ Tür und Tor zu öffnen. Bei den Lehren aus „unserer Geschichte“ sollte man nicht die traumatischen Erfahrungen der europäischen Nachbarn aus den 1930er Jahren vergessen, als man gegenüber Hitler-Deutschland auf Verständigung und „Kompromisse“ setzte und trotz vieler Warnungen den realen Kriegskurs ignorierte, als man wehrlos war und der Reihe nach überfallen werden konnte.

Mehr Waffen können keinen Frieden garantieren, zumal die Bedrohungspotenziale einer nichtmilitärischen Kriegführung – insbesondere im Cyberraum – immer mehr anwachsen. Aber es führt kein Weg an der ernüchternden Erkenntnis vorbei, dass ohne Wiederherstellung der Fähigkeit zur Bündnisverteidigung die östlichen Nachbarn gegenüber dem revisionistischen Imperialismus von Putin-Rußland wehrlos und angreifbar wären.

Damit sich darüber nicht ein neues Wettrüsten beschleunigt, gehören neue Anläufe zu Rüstungskontrolle und Abrüstung zu den prioritären Politikfeldern nach Ende des Ukrainekrieges und bei der Wiederherstellung der europäischen Friedensordnung.

Militarismus? Nicht wenig verbreitet ist ein entgrenzter Begriff von Militarismus, wo alles Militär, jede Waffe und jeder Militäreinsatz als militaristisch gilt. Das entspricht nicht der UN-Charta, dem Grundgesetz und auch nicht der durchgängigen Auffassung in der Friedens- und Konfliktforschung.

Wenn also unter Militarismus im engeren Sinne der Primat des Militärischen vor der Politik und dem Zivilen sowie der Anspruch, Konflikte prioritär militärisch „lösen“ zu können, verstanden wird, dann kann hierzulande von Militarismus keine Rede sein – auch wenn in der Medienöffentlichkeit und insbesondere Talkshows hoch überproportional von Waffen(lieferungen) gesprochen wird. Und seit wann ist die Wahrnehmung und Verteidigung von Völkerrecht Militarismus?!

Der in Frageform unterstellte Vorwurf ist haltlos.

(5) „Mit der Festschreibung eines Verteidigungsetats auf 2% im Grundgesetz schafft man (ähnlich wie seinerzeit mit der Abschaffung des individuellen Rechtes auf Asyl) praktisch unumkehrbare Fakten. Wird das Grundgesetz – einst bewusst im Geiste von „Nie wieder von deutschem Boden aus!“ geschrieben – nicht in seinem Charakter ins Gegenteil verkehrt?“

Eine solche Festschreibung war der Wille von Friedrich Merz. Sie wurde aber von der Koalition, darin vehement von den Grünen, abgelehnt und verhindert. Die Behauptung ist also überholt.

Die Annahme, dass sich im Fall einer solchen Festschreibung das Grundgesetz ins Gegenteil verkehren würde (also Herstellung von Angriffsfähigkeit), ist abwegig. Denn auch mit 2% Militäretat vom Bruttoinlandprodukt ließe sich die Zahl der Großverbände der Bundeswehr noch nicht erhöhen und überhaupt eine ernsthafte Angriffsfähigkeit erreichen.

(6) „Nach dem hoffentlich schnellen Ende des Ukraine-Krieges muss die Katastrophe des Klimakollaps verhindert werden. Wie soll das gehen, wenn der Westen jetzt erklärt, mit der Regierung des größten Landes der Erde (Russland) ließe sich nicht erhandeln, geschweige denn zusammenarbeiten?“

Selbstverständlich muss gerade beim Kampf gegen die Klimaerhitzung weiter nach Wegen der Zusammenarbeit und Verständigung mit Russland gesucht werden. Für eine wirksame Klimapolitik ist Russland von strategischer Bedeutung und unverzichtbar. Auch deshalb sind solche Kriegszieläußerungen, wie sie vor allem aus Washington zu hören waren, äußerst kontraproduktiv. Solange Putin an der Macht ist, wird man auch mit ihm reden müssen. Man wird mit Putin reden und tut es ja auch jetzt. . Aber nach dem Krieg wird es mit einem solchen Hauptkriegsverbrecher kaum Zusammenarbeit geben können.

Nachbemerkung

Auffällig ist, dass die Flugblattschreiber ausschließlich um die sicherheitspolitischen und vor allem militärischen Reaktionen des Westens kreisen und den breiten politischen Ansatz der deutschen Politik in EU und NATO ignorieren. Im Bundestagsbeschluss vom 28  April zu „Frieden und Freiheit in Europa verteidigen – Umfassende Unterstützung für die Ukraine“ betreffen  von 40 Forderungen mehr als 30 nichtmilitärische Felder – nicht der Rede wert? (Beschluss der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001550.pdf )

Zur Realität anderer Kriege werden Berta von Suttner (zum preußisch-dänischen Krieg 1864), Erich Maria Remarque (zum Ersten Weltkrieg), Mechthild Demel (zum Zweiten Weltkrieg) und Wikipedia (zum Vietnamkrieg) zitiert, während zum heutigen russischen Angriffskrieg keinerlei Ausführungen gemacht oder Fragen gestellt werden.

Der Eindruck drängt sich auf, als sei für die Verfasser nicht der russische Angriffskrieg das Ausgangs- und Hauptproblem, zu dem heute wirksame und verantwortbare Antworten gefunden werden müssen, sondern nur die geplante Steigerung der Militärausgaben im Westen und seine mutmaßliche Verständigungsverweigerung.

Das Flugblatt endet mit „Die Waffen nieder!“ Wo seit vier Monaten die Grundnormen der UN-Charta und der europäischen Friedensordnung von einer Atom- und UN-Vetomacht bombardiert und beschossen werden, wo das humanitäre Völkerrecht systematisch gebrochen wird, bleibt die immerwährende Losung eines prinzipiellen Pazifismus ein sehnlicher, aber folgenloser Wunsch. Wenn „Die Waffen nieder!“ darauf hinaus läuft, den Überfallenen das Recht auf Selbstverteidigung abzusprechen und ihnen Überlebenshilfe zu verweigern, dann würde das  dem „Recht des Stärkeren“ Tür und Tor öffnen und dem Ziel einer friedlicheren Welt der gemeinsamen Sicherheit diametral zuwider laufen.

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