Die Friedensbewegung der 80er Jahre, fundamentale Umbrüche seitdem, Bemühen um Erfahrungslernen

Umbrüche – Erschütterung bisheriger Gewissheiten – LERNVERWEIGERUNG oder NEUORIENTIERUNGEN

Die Friedensbewegung der 80er Jahre, fundamentale Umbrüche seitdem: Bemühen um Erfahrungslernen Winfried Nachtwei[1] (28.10.2023/ 20.01.2024)

(1)  Nicht wenige Ältere in heutiger politischer und öffentlicher Verantwortung waren in den frühen 1980er Jahren im Bonner Hofgarten bei Demonstrationen Hunderttausender, bei Ostermärschen und Aktionen des zivilen Ungehorsams dabei. Sie war eine der wesentlichen Wurzeln der 1980 gegründeten Partei „Die Grünen“. Die Mobilisierung der Friedensbewe-gung war bei der Bundestagswahl im März 1983 wohl ausschlaggebend dafür, dass mit den Grünen (5,6%) erstmalig seit 1957 eine vierte Partei in den Bundestag einzog. Nie war ich so intensiv bei einer sozialen Bewegung engagiert wie bei der damaligen Friedensbewegung. (vgl. die Rückblicke I / 1983 „Widerstand durch Niedersetzen“ und II / 2013 „Kommentar eines „Veteranen“ – als Sicherheitspolitik die Menschen aufwühlte, bewegte und spaltete“, https://domainhafen.org/2023/10/21/22-oktober-1983-13-mio-friedensdemonstranten-bundesweit-nicht-der-erinnerung-wert-meine-rueckblicke-von-1983-2013/ )

Was damals Millionen Menschen in der Bundesrepublik umtrieb, antrieb und in Bewegung setzte, aber auch die Gesellschaft spaltete, scheint 40 Jahre danach kaum mehr der Erinnerung wert zu sein, nicht in den Medien, nicht unter verbliebenen Friedensgruppen, nicht bei den Grünen. 2013, 30 Jahre danach, war schon Ähnliches zu beobachten.

Der Dokumentarfilm „Achtung, ABC-Alarm! Der Kalte Krieg vor der Westfälischen Haus-tür“, produziert vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe und uraufgeführt im Oktober 2023 ist da eine hervorragende Ausnahme.[2] ( https://www.youtube.com/watch?v=bvImyWkDwWk ) Bis Januar 2024 wurde er über 270.000 Mal aufgerufen. (Bericht dazu S. 9 ff.)

Die mutmaßlich größte soziale Bewegung in der Geschichte der Bundesrepublik: Abgehakt als „Jugendsünde“? Verratene Abrüstungsideale? Überlagert, ad acta gelegt, gar widerlegt durch nachfolgende Umbrüche, Brüche und Enttäuschungen, durch Erfahrungen mit neueren Bedrohungen und neuen Kriegen?

Leistungen: Wo die damalige Friedensbewegung vor einem Atomkrieg „aus Versehen“ warnte und sich gegen Bestrebungen richtete, einen Atomkrieg „führbar“ zu machen, wo sie den Wahnsinn einer atomaren Heimatverteidigung mit Massenvernichtungswaffen und das maßlose Wettrüsten infrage stellte und attackierte, da war sie berechtigt und friedenspolitisch notwendig. Wo Friedensbewegte sich vertieft in die herrschende militärgestützte Sicherheitspolitik einarbeiteten und die politische Auseinandersetzung mit ihren Vertretern suchten, belebte das die sicherheits- und friedenspolitische Debatte erheblich. Die Friedens-bewegung beförderte die Delegitimierung von Massenvernichtungswaffen.

Wie sehr die Friedensbewegung mit ihren Atomkriegswarnungen Recht hatte, zeigte sich in den späteren Enthüllungen, dass die Welt 1983 mehrfach knapp an der atomaren Katastrophe vorbei geschrammt war. Zugleich spricht einiges dafür, dass die Existenz der gegenseitigen atomaren Vernichtungsdrohung dazu beigetragen haben kann, dass Spanungsphase im Kalten Krieg nicht in einen heißen Krieg eskalierten, dass große Teile des alten Kriegskontinents Europa eine einmalig lange Phase von Stabilität, ja Frieden erlebten.

Ein Kollateralnutzen der atomaren Abschreckung war, dass sich erstmalig in der deutschen Geschichte zumindest bei den Streitkräften der Bundesrepublik die Grundeinstellung drehte: „Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“. Strategischer Auftrag Friedenssicherung durch kollektive, glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit und Abschreckung. Als 1995 der letzte Kommandierende General des I. Korps der Bundeswehr in Münster verabschiedet wurde, schrieb ich ihm, dass er zu Recht besonders stolz darauf sein könne, dass in seiner Zeit der Frieden zwischen den Blöcken gehalten habe, dass er in seiner Generalszufriedenheit keineswegs auf das Führen von Schlachten und Kriegen angewiesen sei – ganz im Gegensatz zu den insgesamt 35 Kommandierenden Generalen in Münster von 1802 bis 1945.

(2)  Aber die Friedensbewegung hatte auch Ihre Grenzen, Lücken und Widersprüche: Sie war primär eine Protestbewegung gegen die Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenraketen in Westeuropa. Vorrangig wurde die Friedensbedrohung in Washington, westlicher Rüstung und militärischen Einrichtungen hierzulande, insbesondere den Vorbereitungen auf eine atomare Kriegsführung, verortet. Wo DKP und Umfeld nur die Westrüstung aufs Korn nahmen und die sowjetische Aufrüstung relativierten oder ignorierten, wurden sie aus Moskauer und Ostberliner Sicht zu nützlichen Verbündeten im „antiimperialistischen Friedenskampf“ der kommunistischen Diktaturen.[3]

Es wuchs eine generell militärskeptische bis antimilitärische Stimmung, ohne dass die Friedensbewegung darüber zu einer explizit pazifistischen Bewegung geworden wäre. Die Befreiung Europas und Deutschlands durch den Krieg der Alliierten wurde nie infrage gestellt, war aber auch kaum ein Thema. Ein friedens- und sicherheitspolitisches Geschichtsbewusstsein spielte keine Rolle. Die Grundsatzfrage der Notwendigkeit und Legitimität von militärgestützter Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Friedenssicherung blieb ausgeklammert. An konstruktiven Alternativen der Sicherheitspolitik, gar strikt pazifistischen, arbeiteten nur kleinere Teile der Friedensbewegung, oft aus kirchlichen Milieus.

Dass die Anti-Raketenbewegung die Stationierung der US-Raketen nicht verhindern konnte, dass der Bundestag der Stationierung am 22. November 1983 mit 296 gegen 226 zustimmte, wurden von vielen Friedensbewegten nur als Niederlage erfahren. Mittelfristige und indirekte Wirkungen wurden kaum wahrgenommen. Nach Einschätzung von Andreas Zumach, damals einer der beiden Sprecher des Koordinierungsausschusses Friedensbewegung und langjähriger VN-Korrespondent der taz, hätten die Friedensdemonstrationen in Westeuropa und insbeson-dere Westdeutschland Michail Gorbatschow die innenpolitischen Spielräume für Abrüstungs-schritte geschaffen. 1987 bekamen die Supermächte die Kurve und vereinbarten tatsächlich die Vernichtung der landgestützten Flugkörper zwischen 500 und 5.500 km (INF-Vertrag). Wann hatte es jemals im Frieden solche Abrüstungsschritte gegeben?

Mit Wegfall des Hauptmotivs schrumpfte die Friedensbewegung, Basisstrukturen und Vernetzungen blieben. Die Themen der weiter aktiven Gruppen fächerten sich auf. Ins Visier gerieten der Bunkerbau, geheime zivil-militärische WINTEX-CIMEX-Übungen[4] im Rahmen der Gesamtverteidigung und die offensive Airland-Battle-Doktrin der USA. Themen wurden aber auch soziale (gewaltfreie) Verteidigung[5] sowie Erinnerungsarbeit zum deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion und Versöhnungsarbeit.[6]

Umbrüche, Erfahrungen, Lernen

(3)  Der Fall der Mauer1989, das Zerbröseln staatssozialistischer Macht war ein grandioser Sieg von Freiheitsstreben und Gewaltfreiheit, ermöglicht aber auch durch bisherige Machthaber, die nicht zur Waffe greifen ließen. Der Zusammenbruch des Sowjetimperiums brachte zugleich bisherige Weltbilder zum Einsturz. Enthüllungen über das Innere der DDR, der Stasi und des Warschauer Pakts delegitimierten deren Anspruch von „Friedenskraft“, der für einen Teil der Friedensbewegung ein Identitätsanker gewesen war.

Als 1995 das deutsche I. Korps in Münster aufgelöst wurde und das I. Deutsch-Niederländische Korps entstand, war das ein friedens- und sicherheitspolitischer Fortschritt sonder-gleichen: 50 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges bildeten ehemalige Kriegsgegner, das Land der Überfallenen und das Land des Aggressors, ein gemeinsames Korps-Hauptquartier – und führten Kriseneinsätze im Auftrag der VN und im Rahmen der VN-Charta.

(4)  Balkan – Rückkehr von Krieg nach Europa ab 1991: Eskalierte Kriegsgewalt und -verbrechen gegen Unbewaffnete und Zivilbevölkerung konfrontierten jetzt antimilitärisch gesonnene Mehrheiten bei Friedensbewegten wie Grünen mit dem Zielkonflikt zwischen Schutz vor Massengewalt / Schutzverantwortung und Gewaltfreiheit: „Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin“, die „Ohne-mich“-Parole der Friedensbewegung, half jetzt nicht weiter. Was tun, wenn man in Regierungsverantwortung ist und hier und jetzt entscheiden muss, in Verantwortung für die Folgen des eigenen Tuns und auch Unterlassens? Jetzt trennten sich die Wege vieler Friedensbewegter, zerbrach endgültig die große Gemeinschaft von 1983, nicht selten endend in tiefem Zerwürfnis. Diejenigen, die politische Verantwortung trugen, orientierten sich zunehmend an den Prinzipien der VN-Friedenssicherung, der VN-Charta und der Schutzverantwortung. Für viele, nicht alle der verbliebenen organisierten Friedensbewegten war der Einsatz von Militär auch zum Schutz, auch mit VN-Mandat „Verrat“. Sie blieben auf alten Positionen stehen.

Zugleich bestätigten die Balkankriege das Drängen von Friedensforschung und eines Teils von Friedensgruppen und Bündnisgrünen auf konsequente zivile Krisen- und Gewalt-prävention und auf neue Ansätze und Instrumente der Friedensförderung. Die Balkanerfahrungen gaben der zivilen Krisenprävention einen erheblichen Schub. Mit der rot-grünen Koalition ab 1998 entstanden mit staatlicher Unterstützung neue Instrumente und Ansätze wie der Zivile Friedensdienst, das Zentrum Internationale Friedenseinsätze, die Deutsche Stiftung Friedensforschung, das Förderprogramm ZIVIK u.a.

(5)  Schutzverantwortung (Responsibity to Protect / RtoP)

In Ruanda wurden 1994 binnen drei Monaten mehr als 800.000 Menschen abgeschlachtet. In Deutschland und vielen anderen Ländern fand dieser Völkermord, der hätte verhindert werden können, kaum Beachtung. 1995 eroberten serbische Kräfte die bosnische VN-Schutzzone Srebrenica und ermordeten ca. 8.000 bosnische Männer und Jungen. Es war der erste Völkermord auf europäischem Boden seit dem 2. Weltkrieg. Vor diesem Hintergrund entstand das Konzept der Schutzverantwortung (Resonsibility to Protect), erarbeitet von einer durch die kanadische Regierung berufene Kommission (ICISS 2001) und eine weitere hochrangige VN-Kommission. Sie wurde 2005 von den auf dem Millenniumsgipfel versammelten Staats- und Regierungschefs im Rahmen des Gipfeldokuments beschlossen und von Sicherheitsrat und Generalversammlung der VN gebilligt („völkerrechtliche Norm im Werden“). Bisher waren die Sicherheit der Staaten und die Sicherheit der Menschen getrennte Welten. Jetzt wurden sie miteinander verbunden: Die staatliche Souveränität schloss nun die Verantwortung und Verpflichtung der Staaten zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Wenn Staaten nicht in der Lage oder bereit wären, ihre Bürger vor schlimmsten Menschenrechtsverbrechen zu schützen, konnte nun die Schutzverantwortung auf die internationale Staatengemeinschaft übergehen – als Responsibility to Prevent,  to React und to Rebuild. Im äußersten Fall konnte die RtoP in eine mandatierte Intervention münden. Im März 2011 begründete der VN-Sicherheitsrat erstmalig zwei Mandatsentschei-dungen mit der RtoP – in den Fällen Libyen und Elfenbeinküste. Der Durchbruch der RtoP wurde zugleich zu einem fundamentalen Rückschlag. Denn im Fall Libyen wurde die RtoP von den westlichen Interventionsmächten zum Regimewechsel missbraucht, dem das Chaos eines Bürgerkrieges folgte.

Für die traditionelle Friedensbewegung stand die RtoP generell unter Verdacht, weiteren Militärinterventionen Vorschub zu leisten. Der Schlüsselfrage, was wirksam gegen eskalierte schwerste Menschenrechtsverbrechen getan werden kann, wurde ausgewichen. Die Bundesdelegiertenkonferenz der Bündnisgrünen verabschiedeten im November 2012 einen umfassenden Beschluss zur Schutzverantwortung bei nur wenigen Gegenstimmen. 2017 erklärte die Bundesregierung in ihren Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“: „Die Vermeidung von Krieg und Gewalt in den internationalen Beziehungen, das Verhindern von Völkermord und schweren Menschenrechtsverletzungen und das Eintreten für bedrohte Minderheiten sowie für die Opfer von Unterdrückung und Verfolgung gehören zur deutschen Staatsraison.“ (S. 47)

(6)  Nach den Terrorangriffen des 11. September 2001 waren Friedensbewegte, die jetzt in staatlicher Verantwortung standen, erstmalig mit einer unberechenbaren Bedrohung der eigenen, deutschen und europäischen Bevölkerung, mit der Verantwortung zum Eigenschutz konfrontiert. Zur Bekämpfung der akuten terroristischen Bedrohung, zur Austrocknung ihrer Nährböden und zum Aufbau eines kriegszerrütteten Landes beizutragen, war sicherheits-, friedens- und bündnispolitisch geboten. Die Umsetzung litt aber an mangelndem Konflikt- und Kontextverständnis, Strategiemangel und Inkohärenz, gepaart oft mit kultureller Über-heblichkeit und Wunschdenken. Die verbliebene Friedensbewegung warnte zu Recht vor einer Terrorbekämpfung, die als Brandbeschleuniger wirkte, blieb aber weitgehend schweigsam, wenn es um wirksame Alternativen von Terrorbekämpfung und Stabilisierung eines kriegszerstörten Landes ging.

(7)  Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, gegen die Europäische Friedensordnung und VN-Charta – Zeit, bisherige Gewissheiten zu überprüfen

Der Realitätsschock des Großangriffs, eines Krieges gegen die eigenstaatliche Existenz der Ukraine und ihre Zivilbevölkerung, geführt von einer Atommacht und Veto-Macht des VN-Sicherheitsrates, erschütterte verbreitete Gewissheiten, Denkmuster und Weltbilder – weniger in der sicherheitspolitischen Community, sondern vor allem in der Breite der Gesellschaft und ihren friedensbewegten und friedenspolitischen Strömungen.

Friedenspolitische Grundorientierungen und Positionen, die in den 1980er Jahren verbreitet waren und seitdem Wahrnehmungen und Einstellungen großer Teile der deutschen Gesell-schaft geprägt hatten, wurden relativiert, erschüttert, zum Teil widerlegt – wenn auch keineswegs generell hinfällig.

(7.1)  Bedrohungswahrnehmungen: Das Risiko einer zwischenstaatlichen Friedensbedrohung in Europa, gar eines Angriffskrieges wurde nach Ende des Kalten Krieges in Europa weitgehend ausgeblendet. Das nach aller historischer und internationaler Erfahrung immer wieder auftretende Bedrohungspotenzial von Machthabern, die Dialog für Schwäche halten und rücksichtslos ihre Interessen mit allen, auch militärischen Mitteln durchsetzen, das Risiko von sicherheitspolitischen Worst-Case-Szenarien wurde verdrängt. „Wenn wir (und die Amis) nicht böse sind, dann ist es keiner“, schien manchmal die Denke zu sein.

Heute gilt es, Risiken und Bedrohungen für das friedliche Zusammenleben, für die eigene und internationale Sicherheit rücksichtslos nüchtern wahrzunehmen, ohne Verdrängung und Beschönigung, aber auch ohne Angstmacherei und Dämonisierungen. Risiko- und Bedrohungsanalysen sollten allerdings endlich ergänzt werden um Chancenanalysen: Sie sind unerlässlich, um konstruktive Chancen besser und entschiedener nutzen zu können und Abwärtsspiralen einer Fixierung nur auf destruktive Akteure und Prozesse zu vermeiden.

(7.2)  Feindbildabbau und Versöhnung: Ein völlig richtiger, notwendiger und sinnvoller Ansatz. Nach dem deutschen Angriffskrieg, der den Weltkrieg entfachte, wuchsen Verständigung, Versöhnung und Partnerschaft in Europa zwischen ehemaligen Kriegsgegnern, wie es das in der Weltgeschichte wohl noch nie gegeben hat. Auf dem jahrhundertelangen Kriegskontinent Europa entstand die Europäische Union und Integration. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge arbeitet seit Jahrzehnten mit Veteranen, Hinterbliebenen von Kriegsopfern, Jugendlichen und Bundeswehrsoldaten „von unten“ an Versöhnung über den Gräbern.

Aber unsere Welt bleibt eine von unterschiedlichen kollektiven Erfahrungen, Weltanschau-ungen und oft widerstreitenden Interessen. Konflikte und Streit sind da selbstverständlich. Um „internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen“ und den „Weltfrieden und die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht zu gefährden (VN-Charta Art. 2.3) ist eine differenzierte Wahrnehmung von Konkurrenten, Kontrahenten, Gegnern und ihren Beweggründen, Erfahrungen und Perspektiven (die Perspektiven der anderen) und die Vermeidung von Schwarz-Weiß-Denken unerlässlich. Zugleich zeigt die historische und aktuelle Erfahrung, dass es immer wieder und reichlich Gewaltakteure und Mächte gibt, die sich ausdrücklich feindlich verhalten und Menschen- und Völkerrechte knallhart brechen. Gerade die Geschichte des nationalsozialistischen Deutschlands hat gezeigt, zu welcher exzessiven und hochprofessionellen Kriegs- und Massenvernichtungsfähigkeit Menschen – darunter viele „ganz normale Männer“ – unter bestimmten Bedingungen in der Lage sind.

Akteure, die sich gegenüber ihren Mitmenschen, der Gesellschaft und dem friedlichen Zusammenleben unerbittlich feindlich und zerstörerisch verhalten, müssen als solche erkannt und mit Hilfe des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols an feindlichen Aktivitäten und Menschenfeindlichkeit gehindert werden.

(7.3)  „Frieden schaffen ohne Waffen!“ war die Losung nur eines Teils der damaligen Friedens-bewegung. Völlig richtig ist, dass Frieden zu schaffen eine politische und gesellschaftliche Aufgabe ist, die mehr Aufmerksamkeit, Investitionen, Kompetenz, Fachleute und Einsatz benötigt. Es braucht MEHR Frieden schaffen ohne Waffen, mehr Friedenstüchtigkeit.

Gemeinhin ist die Losung aber strikt pazifistisch im Sinne genereller Gewaltfreiheit gemeint.  Als Verhaltensmaxime von Individuen und Gruppen ist strikter Pazifismus legitim und zu respektieren. Ich kenne etliche praktische Pazifist:innen, die erfahrungsstark und lernbereit vorbildlich an der Weiterentwicklung gewaltfreier Ansätze und Projekte arbeiten (insbesondere im Kontext des Bundes für Soziale Verteidigung).

Aber die Frage stellt sich, ob strikter Pazifismus für jeden Akteur zu jeder Zeit und an jedem Ort der ethisch gebotene und friedenspolitisch wirksame und verantwortbare Weg sein kann. Nach aller Erfahrung eindeutig nein. Nazi-Deutschland hätte pazifistisch nicht besiegt werden können. Individuelle und kollektive Selbstverteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff ist laut VN-Charta Art. 51 ein naturgegebenes Recht.

Politik in staatlicher Verantwortung ist laut Grundgesetz dem Frieden, der Menschenwürde und dem Schutz der Menschenrechte der Bürger:innen ihres Landes verpflichtet. Das schließt als eine staatliche Kernaufgabe den Schutz vor illegaler Gewalt, vor Angriffen im Innern und von außen ein. Insofern kann staatliche Politik nicht strikt pazifistisch agieren. Andernfalls würde sie dem Recht die Durchsetzungskraft nehmen, dem „Recht“ des Stärkeren und Brutaleren freie Bahn schaffen und einem friedlichen Zusammenleben den Boden entziehen.

(7.4)  Friedenssicherung durch kollektive Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit: In der Friedensbewegung galten Abschreckung und atomares Wettrüsten als zwei Seiten derselben Medaille, als gigantische Friedensbedrohung. Abschreckung war damit als sicherheits-, gar friedenspolitische Kategorie über Jahrzehnte in friedensbewegten wie grünen Kreisen „verbrannt“. In grünen Programmen tauchte sie bis vor kurzem nicht auf.

Der russische Angriffskrieg wurde möglich, weil die Ukraine als kaum verteidigungsfähig galt und weil der Westen, der gerade in Afghanistan strategisch gescheitert war, als schwach wahrgenommen wurde. Der Großangriff und die imperialistische Stoßrichtung des Putin-Regimes waren für das friedensgewohnte Europa ein Zivilisationsbruch. In einer sicherheitspolitischen Kehrtwende bekamen militärischer Beistand zur ukrainischen Selbstverteidigung, also Lieferung von Kriegswaffen in ein Kriegsgebiet, Wiederherstellung der Fähigkeit zur nationalen und Bündnisverteidigung und glaubwürdigen Abschreckung erste Priorität. Friedenstüchtigkeit ist heute für die europäischen Demokratien ohne glaubwürdige kollektive Verteidigungsfähigkeit nicht zu haben. Alles andere wäre eine Ermutigung und Einladung an Putin, seine Aggression gegenüber der Ukraine zu vollstrecken und darüber hinaus auszuweiten.

Die neue Bedrohungslage und enormen Herausforderungen angemessen und wirksam zu kommunizieren, ist das große Kunststück. Die von Generalinspekteur und Verteidigungsminister geforderte „Kriegstüchtigkeit“ soll wohl ein Weckruf sein in einer Politik und Gesellschaft, wo für viele die „Zeitenwende“ schon längst wieder verblasst ist. Er signalisiert Klartext. Aber falsch und gefährlich wird es, wenn „Kriegstüchtigkeit“ zum obersten Ziel militärischer Sicherheitspolitik erklärt (oder medial darauf verkürzt) wird und aus dem strategischen WOFÜR – Friedenssicherung durch glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit und Abschreckung – gelöst wird. Minister Pistorius hat bei der Bundeswehrtagung klargestellt, dass es um Abschreckung durch glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit und -bereitschaft geht: „Krieg führen können, um nicht Krieg führen zu müssen.“ (Die Ministerrede ab Min. 2:38, https://www.bmvg.de/de/mediathek/verteidigungsminister-wir-muessen-kriegstuechtig-werden-5701664 )

Angesichts einer Bedrohungslage, wo unterhalb militärischer Gewalt schon ständig hybride Operationen gegen EU- und NATO-Länder stattfinden, kann Friedenssicherung durch glaubwürdige Abschreckung, d.h. Verteidigungsfähigkeit nur funktionieren, wenn sie gesamtstaatlich und gesellschaftlich organisiert ist und Resilienz aufbaut. Die zivilen Strukturen und Fähigkeiten der sog. Gesamtverteidigung wurden in den 1990er Jahren weitestgehend abgebaut. Eine künftige Gesamtverteidigung wird nicht – wie vor 40 Jahren – nur auf der Grundlage der einfachen Notstandsgesetze und mit viel Geheimhaltung funktionieren können. Die heutige bundesdeutsche Gesellschaft ist viel komplexer und fragmentierter, durch Desinformation verwundbarer und von ziviler Verteidigungsfähigkeit, von realer Wehrhaftigkeit weit entfernt.

(7.5)  „Frieden durch Abrüstung“: Verbreitet war seit Jahrzehnten die Auffassung, Abrüstung sei ein Königsweg zu mehr Frieden. Kaum wahrgenommen wurde, dass seit den 1990er Jahren an der früheren Zentralfront, dem heutigen Gesamtdeutschland, eine beispiellose Abrüstung im Frieden erlebt hat: Die Zahl der Kampfpanzer der Bundeswehr ging von 4.500 auf 225 zurück, die Zahl der Kampfflugzeuge von 620 auf 230. Die frühere Artillerietruppe umfasste 42.000 Soldaten in 81 voll ausgestatteten Artilleriebataillonen, heute sind es noch vier mit 3.500 Soldaten Eine Luftverteidigung gibt es nur noch rudimentär. Die heute noch acht Brigaden des Heeres sind nur zu 70% ausgestattet und damit nur nach langwieriger Ausrüstungs“fernleihe“, nie aber aus dem Stand einsatzfähig. Um zu einer Vollausstattung als Voraussetzung von Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit zu kommen, ist eine entsprechende Ausrüstung unumgänglich. Damit sie nicht zu einem Schritt in einer erneuten Spirale von Aufrüstung und Überrüstung wird, ist Rüstungskontrolle – auch wenn zzt. kaum aussichtsreich – immer mitzudenken und anzustreben.

Generell bleibt Abrüstung schon deshalb weiterhin anstrebenswert, weil weltweit immense Rüstungsausgaben zur Förderung menschlicher Sicherheit fehlen. Sicherheits- und friedenspolitisch kontraproduktiv kann Abrüstung aber werden, wenn sie – über einzelne Schritte der Vertrauensbildung hinaus – umfassend einseitig erfolgt und auf Wehrlosigkeit gegenüber einer aggressiven Macht oder möglichen Bedrohungen hinausläuft.

(7.6)  „Frieden durch Dialog“: Ein herausragendes und bestes Beispiel dafür ist der vor 375 Jahren in Münster und Osnabrück abgeschlossene Westfälsche Frieden, der den Dreißigjährigen Krieg beendete, in dem mehr als ein Drittel der Bevölkerung ihr Leben verloren. Der Dialog war schwierig, hindernisreich, brauchte fünf Jahre. Und schuf schließlich in Europa eine Friedensordnung der Herrschaftsgebiete und Staaten. Dialog war der Weg der Konfliktlösung nach endlosen Jahren eines verheerenden Krieges, der die Feinde erschöpfte. Dialog und Mediation sind zentrale Methoden auch bei der Gewalt- und Kriegsverhütung, Teil von ziviler Konfliktbearbeitung und Friedensförderung, die ganz und gar nicht überholt sind. Grundvoraussetzung für einen Dialog mit Erfolgschance ist, die Perspektive der anderen (der Partner, der Kontrahenten, der Konkurrenten, der Gegner) und vor allem die Leiden der anderen wahrzunehmen. Aber: Dialog und Mediation sind kein Generalschlüssel und stoßen an ihre Grenzen gegenüber Machthabern und Gewaltakteuren, die Dialog verachten, die mit allen Mitteln ihre Interessen durchsetzen, gar auf die Vernichtung von eigenständigen Staaten und Volksgruppen zielen.[7]

(7.7)  „Wandel durch Handel“, „Wandel durch Annäherung“: Um mögliche Chancen best-möglich zu nutzen, müssen diese Optionen immer im Blick bleiben. Im Fall der deutschen Russlandpolitik ist dieser Ansatz aber gescheitert, weil kurzfristige wirtschaftliche Interessen den Blick für die Realitäten vernebelten.

(7.8)  „Militär löst keine Konflikte“ ist eine verbreitete Behauptung, die so richtig wie verkürzt ist.  Sie trifft zu, weil Militär tiefere Konfliktursachen selbstverständlich nicht bearbeiten, gar lösen kann. Das wissen Militärs ganz besonders. Friedensverpflichtetes Militär dient primär der kollektiven Großgefahrenabwehr, der Abschreckung und ggfs. Abwehr von potenziellen Aggressoren und Friedensstörern – ein gemäß VN-Charta völlig legitimer Auftrag. Angesichts der Tatsachen, dass die US-Rüstungslieferungen an die Sowjetunion (Leih- und Pachtgesetz 1941) für die Durchhaltefähigkeit der Roten Armee zentral waren, dass der alliierte Sieg über Nazi-Deutschland  d e n  Kriegs- und Völkermordtreiber unschädlich machte, schuf alliiertes Militär – von der Roten Armee bis zur US-Army – die entscheidende Voraussetzung zur Konfliktlösung. Der alliierte Sieg und die einmalig kluge Besatzungspoli-tik im Westen waren eine Wurzelbehandlung sondergleichen. Vor diesem Hintergrund ist die o.g. Pauschalaussage bemerkenswert geschichtsvergessen.

(7.9)  Man hätte klarer sehen können – mit weniger Geschichtsvergessenheit

Die deutsche Erinnerungskultur gilt im internationalen Vergleich als relativ fortgeschritten. Das dahinterstehende vor allem zivilgesellschaftliche Engagement ist eine demokratische Errungenschaft sondergleichen. Das böse Erwachen in Deutschland und im Westen nach dem 24. Februar 2022 offenbarte nichtsdestoweniger, dass es in der kollektiven Erinnerung erheblicher Teile der Gesellschaft und Politik große weiße Flecken gab.

Kaum wahrgenommen worden war von zu vielen die imperiale Geschichte der Sowjetunion, von der sich die russische Führung nie losgesagt hat – im Gegenteil -, und die traumatischen Erfahrungen der von ihr okkupierten Völker. Das Okkupationsmuseum in Riga dokumentiert die 50-jährige Okkupationsgeschichte Lettlands (1940-41 sowjetisch, 1941-44 deutsch, 1944-1990 sowjetisch) äußerst eindrucksvoll.[8]

Kaum bekannt ist bis heute der Teil des deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion, den auf dem Boden der Ukraine ab Juni 1941 eine Million Wehrmachts-soldaten und die Einsatzgruppen von Sicherheitspolizei und SD vollstreckten und dem ein Viertel der Bevölkerung zum Opfer fiel.[9] An 2.000 Orten fanden Vernichtungsaktionen gegen die jüdische Bevölkerung statt.

Verdrängt worden waren die Erfahrungen mit der Appeasement-Politik der 1930er Jahre, als in Westeuropa vor dem Hintergrund der Weltkrieg-I-Erfahrung völlig berechtigte Friedenssehnsucht vorherrschte, als maßgebliche Politiker im Westen trotz unübersehbarer Zeichen das Aggressionspotenzial Hitler-Deutschlands unterschätzten, friedenspolitisches Wunschdenken pflegten und „Mit Hitler reden“ (Bouverie[10]) als Friedenssicherung ausgaben, als sie eine angemessene Verteidigungsfähigkeit vernachlässigten und politisch nicht zusammenfanden.

Zu wenig wahrgenommen wurden im demokratischen Deutschland bis heute die historischen Lehren, die die von Deutschland überfallenen Nachbarn gezogen hatten: Nicht beim „Nie wieder Krieg!“ stehen zu bleiben, sondern es mit „Nie mehr wehrlos, nie mehr allein!“ zu konkretisieren.

„Im Gegensatz zu den meisten Mitgliedsstaaten von EU und NATO fehlt den Deutschen eine entscheidende Erfahrung mit Krieg: Sie haben noch nie als Demokratie ihr Land gegen eine fremde Macht militärisch verteidigen müssen. Deutschlands Nachbarn haben die gegenteilige Erfahrung gemacht: Sie mussten sich in ihrer Geschichte immer wieder als Demokratien zur Wehr setzen – nicht zuletzt gegen die Deutschen. Sie haben, bis auf wenige Ausnahmen wie Großbritannien, darüber hinaus erfahren müssen, was es bedeuten kann, wenn die militärische Verteidigung gegen einen Aggressor von außen nicht gelingt. (…) Krieg als Verteidigungskrieg einer Demokratie gegen eine von außen angreifende Diktatur kennen die Deutschen nicht. Vielmehr gilt: Waren die Deutschen nach dem nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 als Nationalstaat an einem großen Krieg in Europa beteiligt, dann ging er von ihnen selbst aus. Dann waren sie die Aggressoren, (…) die Invasoren, (…) die Okkupanten. (…)“[11]

(8)  Wehrhafter Frieden

Als 49 Tage nach Kriegsende in Europa 50 Gründungsstaaten die VN-Charta beschlossen und ihre Entschlossenheit ausdrückten, „künftige Geschlechter von der Geißel des Krieges zu bewahren“, und die friedliche Streitbeilegung zur Staatenpflicht erklärten, sich zur internationalen Zusammenarbeit und zur Achtung der Menschenrechte bekannten, befassten sie sich schon in Artikel 1 und dem ganzen Kapitel VII mit Kollektivmaßnahmen gegen Bedrohungen des Friedens, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche, auch mit „Gewalt im gemeinsamen Interesse“. Die VN-Charta ist ein Anti-Kriegs- und Friedens-Dokument, aber keineswegs kategorisch pazifistisch.

Oberste Ziele der Vereinten Nationen waren und bleiben die Überwindung des Krieges, friedliche Streitbeilegung und kollektiv-wehrhafter Frieden. Dieser Dreiklang einer im Rahmen von Völkerrecht und Menschenrechten regelbasierten Ordnung ist in keiner Weise überholt. Er ist er weiterhin essentiell,

– auch wenn die VN seit dem Angriffskrieg einer VN-Vetomacht gegen die Ukraine in schändlicher Weise blockiert und ihre Charta unter Beschuss ist,

– auch wenn der Terrorgroßangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober einen erneuten Krieg im Nahen Osten mit verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung in Gaza gezündet und eine beispiellose Welle von Antisemitismus und Polarisierung rund um den Globus angefacht hat,

– auch wenn der Sicherheitsrat und die Generalversammlung der VN mit der Nichtverurtei-lung des Hamas-Terrorkrieges und des damit einhergehenden systematischen Bruchs des humanitären Völkerrechts gegen die elementaren Grundprinzipien der VN-Charta verstoßen hat. (Nach dem 11. September 2001 verurteilte der VN-Sicherheitsrat den Terrorangriff gegen die USA einstimmig. Nach dem 24. Februar 2022 verurteilte die VN-Generalversammlung zweimal mit großer Mehrheit den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Nach dem 7. Oktober 2023 stimmte eine Zweidrittelmehrheit in der VN-Generalversammlung einer Resolution zur humanitären Situation in Gaza und Waffenruhe zu, die mit keinem Wort den vor allem gegen wehrlose Zivilisten gerichteten Hamas-Terrorangriff beim Namen nannte und verurteilte.)

„NIE WIEDER!“? Die Verantwortung zum Schutz vor Krieg und Massengewalt und für wehrhaften Frieden steht im Sturm.

 

[1] Aktivist in der Friedensbewegung 1979 bis Ende 1990er Jahre, MdB 1994-2009, Mitglied im Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung, im Beirat Innere Führung des Verteidigungsministers, im Vorstand von „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, von „Lachen helfen“, im Präsidium der Dt. Gesellschaft für die Vereinten Nationen, Sachverständiger in der Enquete-Kommission des Bundestages zum deutschen Afghanistaneinsatz

[2] W.N., Hoch-Zeit des Kalten Krieges und der Friedensbewegung der 80er Jahre – Doku-Rückblick in geheime Welten und auf beide Seiten der Zäune, 25.10.2023, https://domainhafen.org/2023/10/28/hoch-zeit-des-kalten-krieges-und-de-friedensbewegung-der-1980er-jahre-doku-rueckblick-in-geheime-welten-auf-beide-seiten-der-zaeune/ ; vgl. auch „40 Jahre Friedensdemo in Bonn: Sehnsucht nach den 80ern“ von Ines Wallrodt, ND 20.10.2023, Gespräch mit Andreas Zumach und Michael Schulze von Glaßer, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177174.protest-gegen-aufruestung-jahre-friedensdemo-in-bonn-sehnsucht-nach-den-ern.html

[3] vgl. Bernd Kallina, Deutschlandfunk 22.04.2000, https://www.deutschlandfunk.de/ferngesteuert-oder-ausgenutzt-die-friedensbewegung-der-70er-100.html

[4] Winni Nachtwei, Die geheimen Kriegsspiele unserer Verwaltungen, Friedensforum 7/1988, https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/die-geheimen-kriegsspiele-unserer-verwaltungen

[5] 1. Bundeskongress Wege zur sozialen Verteidigung, Juli 1988, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=508 ; https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/59023/ssoar-2018-Schnee_von_gestern_oder_Vision.pdf?sequence=1&isAllowed=y

[6] Begegnungsfahrt in das noch sowjetische Weißrussland im August 1988, 1988, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1540

[7] Winfried Nachtwei, Möglichkeiten und Grenzen ziviler Konfliktbearbeitung angesichts kriegsbereiter Autokraten, 2023 (erscheint in Kürze in dem FEST-kompakt-Band „Friedensethik angesichts des Krieges in der Ukraine“)

[8] W. Nachtwei, Besuch im Lettischen Okkupationsmuseum: Lektionen für die Gegenwart, 2022/23, https://domainhafen.org/2023/08/23/besuch-im-lettischen-okkupationsmuseum-lektionen-fuer-die-gegenwart/

[9] W. Nachtwei, https://domainhafen.org/2023/02/23/bloodlands-ukraine-und-deutsche-historische-verantwortung/

[10] So der Titel des vorzüglichen Buches von Tim Bouverie über den „Weg vom Appeasement zum Zweiten Weltkrieg“, Hamburg 2021, Zusammenfassung auf https://domainhafen.org/2023/04/06/wider-die-geschichtsvergessenheit-auszuege-aus-mit-hitler-reden-von-tom-bouverie/

[11] Thomas Speckmann, Die Angst vor sich selbst, ZEIT 08.12.2022, https://www.zeit.de/2022/51/ukraine-demokratie-verteidigung-militaer

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